Gesundheitsministerium
Private Treffen sind trotz Ausgangsbeschränkungen erlaubt
Das Gesundheitsministerium stellte am Montag klar, dass Treffen im privaten Bereich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus nicht untersagt sind.
ÖSTERREICH. Am Montag hat das Gesundheitsministerium klargestellt, dass private Treffen trotz der seit dem 16. März geltenden Ausgangsbeschränkungen erlaubt sind. Auf der Homepage des Gesundheitsministeriums war bis Montagvormittag unter der Frage: "Wann enden die Ausgangsbeschränkungen? Wann sind Besuche bei Familienmitgliedern oder Freunden wieder erlaubt?" eine missverständlichen Formulierung zu lesen. Diese suggerierte, dass Besuche bei Freunden und Familienmitgliedern verboten seien. "Die Ausgangsbeschränkungen wurden bis Ende April verlängert. Am Ende des Monats erfolgt eine Evaluierung", lautete die knappe Antwort.
Beschränkungen nur für öffentliche Orte
Auf eine Anfrage der Austria Presse Agentur ruderte das Ministerium am Montag zurück und stellte klar: Treffen im privaten Bereich sind durch die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht untersagt. In der korrigierte Antwort ist nun zu lesen, dass sich die genannten Verkehrsbeschränkungen "auf das Betreten öffentlicher Orte" beschränken, der private Bereich sei davon nicht umfasst. "Es wird allerdings empfohlen, soziale Kontakte zu reduzieren und damit ein neuerliches Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern", hieß es.
Trotz der derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen ist es derzeit erlaubt, sich auch ohne Angabe von Gründen im Freien aufzuhalten, wenn eine Person dies alleine oder mit seinen Mitbewohnern tut. Eingehalten werden muss dabei ein Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Mitmenschen. Diese Einschränkungen gelten aber nicht für private Treffen. Die Regelung gilt jedenfalls bis Ende April. Am Dienstag will die Regierung die weitere Vorgehensweise ab Mai vorstellen.
Hier geht es zu den Nachrichten vom Montagvormittag:
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