Ausbau der Kinderbetreuung
Raab gegen Wohnsitzauflage für Geflüchtete

Im Vorfeld der Veröffentlichung des ersten Berichts des neuen Kinderbetreuungsmonitors der Bundesregierung sprach sich Familien- und Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) gegen eine Wohnsitzauflage für Asylberechtigte aus. 
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Am Dienstag wird der erste Bericht des neuen Kinderbetreuungsmonitors der Bundesregierung veröffentlicht. Darin soll nach einheitlichen Kriterien aufgelistet werden, wie die Situation konkret in jedem Bundesland aussieht. So soll vor allem dargestellt werden, wie sich die Besuchsquoten je nach Alter im zeitlichen Verlauf entwickelt haben. Im Vorfeld der Veröffentlichung sprach sich Familien- und Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) gegen eine Wohnsitzauflage für Asylberechtigte aus. 

ÖSTERREICH. Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung präsentierte das Büro der Ministerin exemplarisch die Zahlen für Vorarlberg. Demnach waren dort vor zehn Jahren nur rund 15 Prozent der einjährigen Kinder in Betreuung, während der Anteil im vergangenen Jahr bei 34 Prozent lag. Bei den Zweijährigen erhöhte sich die Zahl von 41 Prozent auf 65 Prozent, bei den Dreijährigen stieg sie von 77 Prozent auf 87 Prozent an. 

Das Ziel des Kinderbetreuungsmonitors ist, eine detaillierte Aufstellung für alle Altersgruppen zu bieten, da Durchschnittswerte nur wenig aussagen: So ist im Durchschnitt nur ein Drittel der unter Dreijährigen in Betreuung. Schlüsselt man die Daten jedoch nach Altersstufen auf, zeigt sich, dass bei den unter Einjährigen fast keine Kinder in Betreuung gegeben werden, während es bei den über Zweijährigen bereits fast zwei Drittel sind. Der Monitor soll zudem auch die Öffnungszeiten ausweisen, da manche Betreuungseinrichtungen nur halbtags geöffnet oder zu früh schließen, weswegen sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur schwer ausgeht. Bei den drei bis sechsjährigen Kindern wird ungefähr die Hälfte so betreut, dass eine Vollzeitbeschäftigung der Eltern damit vereinbar ist. 

Bis 2030 stellt die Regierung den Bundesländern 4,5 Milliarden Euro zur Verfügung, damit die Plätze und Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen ausgebaut werden sollen.  | Foto: Pixabay
  • Bis 2030 stellt die Regierung den Bundesländern 4,5 Milliarden Euro zur Verfügung, damit die Plätze und Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen ausgebaut werden sollen.
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4,5 Milliarden für die Kinderbetreuung

Das Angebot an Betreuungseinrichtungen sei noch nicht ausreichend, weshalb die Regierung den Ausbau weiter forciere, wie die Familienministerin am Dienstag im Ö1-Journal betonte: "Es braucht mehr Angebot auch in den Regionen und es braucht mehr Plätze, die auch mit einer Vollzeitwerkstätigkeit vereinbar sind. Wir wollen echte und ehrliche Wahlfreiheit für die Familien. Die Familien sollen es sich so richten können, wie sie es möchten". Bis 2030 stellt die Regierung den Bundesländern daher 4,5 Milliarden Euro zur Verfügung, womit die Plätze und Öffnungszeiten ausgebaut werden sollen. Zudem soll die Qualität verbessert, die Gruppengrößen verkleinert und auch mehr Mittel für das Personal bereitgestellt werden, wie Raab betonte. 

Insgesamt wolle die Bundesregierung damit drei Ziele erreichen: "Erstens den Ausbau der Plätze, besonders bei den unter Dreijährigen, zweitens die längeren Öffnungszeiten und drittens die Erhöhung der Qualitäten". Die Bundesländer können demnach frei entscheiden, wie sie die Mittel einsetzen, da man aufgrund der "extrem unterschiedlichen" Situation in den Regionen eine gewisse Flexibilität benötige. "Aber wir investieren als Bund so viel wie nie zuvor und daher wollen wir dann am Ende auch den Erfolg und den Fortschritt messen. Deshalb habe ich bei der Statistik Austria diesen Betreuungsmonitor beauftragt, um eine Datengrundlage, ein Status quo, zu erheben, bis runter auf die Bezirksebene. Und dann können wir uns jährlich ansehen, wie sich die Situation verbessert", erklärte die Ministerin. 

Wiener Sozialhilfe als Anziehungsfaktor für Asylberechtigte

Angesprochen auf den zuletzt viel diskutierten Familiennachzug von anerkannten Asylwerberinnen und -werbern und die Probleme, die sich dadurch für die Betreuungseinrichtungen ergeben, betonte Raab, dass die Asylantragszahlen zuletzt "massiv" gesunken seien. "Dass es Familiennachzug gibt, das ist für Österreich grundsätzlich nichts Neues". Man müsse sich aber die Frage stellen, warum so viele Asylberechtigte, die ursprünglich auf die Bundesländer aufgeteilt sind, nach der Anerkennung des Status nach Wien ziehen. 

Die Familienministerin erklärte, dass einerseits die bereits vorhandene Community in der Bundeshauptstadt, aber auch die Höhe der Sozialleistungen attraktiv für einen Umzug seien: "Wien hat das Sozialhilfegrundsatzgesetz nicht umgesetzt wie andere Bundesländer.
Deshalb bekommen Schutzberechtigte auch 730 Euro mehr an Sozialhilfe. Das ist natürlich ein relevanter Faktor", so Raab.

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"Fünf Jahre Wartefrist für vollen Bezug der Sozialleistungen"

Die Diskussion über eine verpflichtende Wohnsitzauflage für den Empfang von Sozialleistungen geht für die Integrationsministerin am Kern der Debatte vorbei. Es gehe nicht darum, sich zu überlegen, wie man Migrantinnen und Migranten in der Sozialhilfe halte, sondern wie man es schaffen könne, dass diese schnellstmöglich einen Arbeitsplatz bekommen: "Es versteht doch kein Mensch, dass drei Viertel der Syrer in Wien Sozialhilfe beziehen, wo doch im Westen Österreichs alle Hände ringend nach Arbeitskräften in der Gastronomie, in der Hotellerie, im Tourismus suchen. Da muss es doch möglich sein, eine überregionale Vermittlung zu machen und wenn man den Job dann nicht annimmt, auch Sozialhilfe zu kürzen". Für eine gelungene Integration seien der Arbeitsplatz sowie die Deutschkenntnisse die Grundlage. 

Raab betonte am Dienstag zudem erneut, dass sie sich – ähnlich wie in Dänemark – eine Wartefrist für Migrantinnen und Migranten in der Sozialhilfe wünsche: "Fünf Jahre Wartefrist für den vollen Bezug der Sozialleistungen, wenn man nach Österreich kommt".

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