Justiz
Strafrechtlich verfolgte Homosexuelle erhalten bis zu 3.000 Euro

Für jedes aufgehobene Urteil gegen strafrechtlich verfolgte Homosexuelle in der Vergangenheit ist eine Zahlung von 3000 Euro vorgesehen. | Foto: NatashaFedorova/Panthermedia
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  • Für jedes aufgehobene Urteil gegen strafrechtlich verfolgte Homosexuelle in der Vergangenheit ist eine Zahlung von 3000 Euro vorgesehen.
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In der Zweiten Republik Österreich wurden etwa 11.000 Menschen aufgrund ihrer Homosexualität bis Anfang der Zweitausenderjahre strafrechtlich verfolgt oder verurteilt. Diese Menschen sollen nun rehabilitiert und entschädigt werden, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Montag in einer Pressekonferenz bekannt gab. Als Entschädigung ist zumindest ein Betrag von 3.000 Euro vorgesehen.

ÖSTERREICH. Alle Personen, die in der Zweiten Republik aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, werden rehabilitiert und erhalten eine finanzielle Entschädigung. Dafür werden rund 33 Millionen Euro für die Entschädigungszahlungen zur Verfügung gestellt.

Das Justizministerium wird die Betroffenen nicht aktiv kontaktieren. Stattdessen müssen sich Opfer, die von der alten Regelung betroffen sind, an die Landesgerichte oder direkt an das Ministerium wenden. Informationen dazu sollen auch auf der Website des Justizressorts verfügbar sein. Die Ministerin betonte, dass sie hofft, dass sich viele Menschen melden werden. Finanzielle Entschädigungen können das Unrecht und das Leid aber nicht gutmachen, sagt Zadic.

Betroffen sein sollen rund 11.000 Personen. Aktiv wird das Justizministerium jedoch nicht an die Betroffenen herantreten. | Foto: Kaja Sariwating/Unsplash
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Zusätzlich zu den Entschädigungszahlungen wird für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren, das auf den zu Beginn der 2000er-Jahre abgeschafften Strafrechtsparagrafen zurückgeht, eine Summe von 500 Euro für die Betroffenen bereitgestellt. Diese Zahlung erfolgt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, wie Ministerin Zadic betonte. Falls den Opfern aufgrund der alten rechtlichen Regelung wirtschaftliche, berufliche oder gesundheitliche Nachteile entstanden sind, erhalten sie zusätzlich 1500 Euro an Anerkennung.

"Gleichberechtigung ist unverhandelbar"

Homosexualität wurde 1971 grundsätzlich entkriminalisiert. Erst 2002 wurde die Sonderparagrafen, die ansonsten ein legales Verhalten bei gleichgeschlechtlichen Handlungen unter Strafe gestellt haben, vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben. Ein Betroffener berichtet von seiner Strafverfolgung, als er wegen einer Beziehung zu einem damals zwei Jahre jüngeren Mann wegen des Alters behördlich verfolgt worden war, was bei heterosexuellen Beziehungen nicht der Fall gewesen war. "Die Entschädigung kann und wird meine Vergangenheit nicht ungeschehen machen. Aber sie sendet eine klare Botschaft: Gleichberechtigung ist unverhandelbar und Liebe triumphiert über Intoleranz".

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