Corona-Gesetze
"Veranstaltungsregel" adaptiert, neue Freiheiten für Geimpfte
Nach Ende der Begutachtungsfrist des Entwurfs zur Novelle des Covid-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes hat das Gesundheitsministerium einige Änderungen vorgenommen. Abgeschwächt wurde der Veranstaltungsbegriff, Geimpfte können sich über neue Freiheiten freuen.
ÖSTERREICH. Für heftige Kritik hat der Entwurf zu den neuen Corona-Gesetzen gesorgt. Ganze 30.930 Stellungsnahmen gingen ein, die Opposition schäumte vor Wut. Stein des Anstoßes war vor allem der Punkt, dass schon zumindest vier Personen rein rechtlich als Veranstaltung gelten können. Das hätte bedeutet, dass größere Zusammenkünfte sehr strengen Auflagen unterliegen könnten. Jetzt dürfen bis zu sechs minderjährige Kinder dazugezählt werden und überdies darf diese Verordnung nur für maximal vier Wochen erlassen werden, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) via Aussendung mitteilte. Betrifft eine Regelung den privaten Wohnbereich – der weiterhin nicht von der Polizei kontrolliert werden darf –, muss sie alle zehn Tage verlängert werden.
Entschärft wurden Regelungen bei der Testpflicht: Bestimmte Berufsgruppen wie Pädagogen oder Beamte mit Kundenkontakt dürfen bei medizinischen oder faktischen Testhindernissen in Ausnahmefällen eine FFP2-Maske tragen.
Änderungen auch bei Ausgangsregelungen
Änderungen gibt es auch bei den Ausgangsregelungen. Kürzere Beschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren sollten ursprünglich bereits dann möglich sein, wenn die Kontaktnachverfolgung auf Grund der unkontrollierten Virusverbreitung nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Dies wird nun im Grundsatz wieder darauf zurückgeführt, dass ein Kollaps der Gesundheitsversorgung Voraussetzung für die Beschränkungen ist. Trotzdem bleibt der Passus, dass künftig nicht mehr alle anderen, gelinderen Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen, bevor Ausgangsbeschränkungen verhängt werden können.
"Impfprivilegien"
Gänzlich neu und vor allem in Hinblick auf den sogenannten Grünen Pass relevant ist, das nun erstmals neue Freiheiten für Geimpfte im Gesetz verankert werden. Der entsprechende Passus sieht vor, dass die Impfung von Auflagen, insbesondere von der Testpflicht, befreien kann.
"Geimpfte, Getestete und Genesene können künftig per Verordnung gleichgestellt werden, sofern dafür eine gesicherte wissenschaftliche Evidenz vorliegt", so Anschober. Geimpfte können auch von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden. Laut Anschober wurden viele Rückmeldungen im Begutachtungsprozess ´vollständig oder zumindest in den wichtigsten Punkten aufgenommen, meint der Gesundheitsminister.
Opposition mehr als unzufrieden
Den Oppositionsparteien FPÖ und NEOS genügen die Änderungen nicht. Für FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch ist "der totalitäre Grundtenor" in den Gesetzen geblieben."Man zwingt alle in die Impfung, man zwingt alle in die Testung, man überwacht alle", kritisierte Belakowitsch und warf der Regierung die Einführung einer Test- und Impfapartheid und die Spaltung der Gesellschaft vor.
"Diese Gesetze sind eine Zumutung für jeden Bürger und jede Bürgerin in diesem Land. Die neue Fassung der Novelle ist zum Fremdschämen", befindet NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker. Die Passage zu Ausgangsbeschränkungen etwa würde sich in zwei Sätzen selbst widersprechen. "Einerseits spricht der Paragraf von Ausgangsbeschränkungen als letztes Mittel, im nächsten Satz aber davon, dass nicht alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen", wundert sich der NEOS-Politiker.
Behandelt werden soll die Vorlage am Donnerstag im Gesundheitsausschuss. Damit könnte sie bereits kommende Woche im Plenum verabschiedet werden.
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