Kampf gegen Rechtsextremismus
Verbotsgesetz soll verschärft werden
Am Montagvormittag präsentierten Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) die angekündigten Verschärfungen des Verbotsgesetzes. Die Regierung will damit nicht nur in letzter Zeit ersichtlich gewordene Gesetzeslücken schließen, sondern auch Hass und Hetze im Netz entgegentreten.
ÖSTERREICH. Anfang Oktober sorgte der Fall eines Bundesheer-Unteroffiziers für Aufregung. Der Berufssoldat war wegen des Tragens einer SS-Uniform nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden, durfte im Anschluss aber trotzdem weiter im Heer tätig sein. Die Regierung kündigte daraufhin an, das Verbotsgesetz unter dem Motto "null Toleranz" nachschärfen zu wollen. Nun präsentierten die beiden Ministerinnen einige zentrale Reformpunkte, "um künftig noch treffsicherer gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Wiederbetätigung vorgehen zu können", wie sie am Montag bei einer Pressekonferenz ausführten.
Verfolgung im Ausland gesetzter Handlungen
Eine Nachschärfung betrifft etwa die Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit. So soll künftig auch rechtsextremistischen Inhalten, die aus dem Ausland stammen und in weiterer Folge in Österreich verbreitet werden, nachgegangen werden können. Heißt konkret: Selbst wenn ein Hass-Posting zum Beispiel in Spanien abgesetzt wird, kann dessen Urheber in Österreich strafrechtlich verfolgt werden. Das Verbotsgesetz soll damit künftig auch im digitalen Raum besser und treffsicherer greifen, so Verfassungsministerin Edtstadler.
NS-Devotionalien aus dem Verkehr ziehen
Reformiert wird zudem der Umgang mit NS-Devotionalien. Diese können derzeit nur bei vorliegender Wiederbetätigung eingezogen werden – der bloße Besitz ist hingegen nicht strafbar. Das wird geändert, wie Zadić erklärte. Demnach dürfen die Behörden NS-Devotionalien künftig auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr ziehen. Denn "Devotionalien haben in der Gesellschaft nichts verloren, sie gehören in Museen oder vernichtet", ergänzte Edtstadler.
Jegliche Form der Verhamlosung strafbar
Drittens soll nicht bloß die Leugnung des Holocaust, sondern auch jede Form der Verharmlosung verboten werden. Gerade im Verlauf der Corona-Pandemie hätten Antisemitismus und Rassismus in Österreich stark zugenommen und Lücken im Verbotsgesetz aufgezeigt, erklärten die Ministerinnen. So kam es bei Corona-Demonstrationen immer wieder zu Vergleichen mit den im Nationalsozialismus verfolgten Jüdinnen und Juden – etwa durch das Tragen eines gelben "Ungeimpft-Sterns".
Eine solche Verharmlosung des Holocaust sei zu bestrafen und dürfe nicht toleriert werden, sagte die Justizministerin. Bisher umfasste das Gesetz nur die "gröbliche Verharmlosung" des Holocaust. Das Wort "gröblich" wird nun herausgestrichen, damit ist künftig jegliche Form der Verharmlosung strafbar. Bei Vorfällen, bei denen es in der Vergangenheit zweifelhaft war, ob man bei herrschenden Gesetzen eingreifen kann, bestehe nun Klarheit – die laute: "Null Toleranz", so Edtstadler.
Sofortiger Amtsverlust bei Verurteilung
Ein weiterer zentraler Reformpunkt betrifft Beamte und Staatsdiener. Um Fälle wie jenen des Soldaten auszuschließen, wird eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz künftig den sofortigen Amtsverlust nach sich ziehen. Außerdem soll ein neues Grunddelikt mit geringerer Strafandrohung geschaffen werden, damit Diversion auch bei Erwachsenen möglich wird. Die Vorschläge werden dem Ministerrat am Mittwoch präsentiert werden.
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