Cannabis bleibt verboten
VfGH lehnt Antrag zur Legalisierung ab

Ein Mödlinger wurde Ende 2020 von zwei Polizisten im Zivil mit einem teilweise konsumierten Joint erwischt. Daraufhin ging er vor das Höchstgericht. | Foto: unsplash/Paul Einerhand
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  • Ein Mödlinger wurde Ende 2020 von zwei Polizisten im Zivil mit einem teilweise konsumierten Joint erwischt. Daraufhin ging er vor das Höchstgericht.
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Am Montag hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer Entscheidung die Aufhebung des Cannabisverbots angelehnt. Ein Mann aus Mödling ist mit einem Individualantrag, das Verbot aufzuheben, vor das Gericht getreten. Die Höchstrichterinnen und Höchstrichter lehnten den Antrag einstimmig ab.

ÖSTERREICH. Der Niederösterreicher Paul Burger wurde Ende 2020 von zwei Polizisten im Zivil mit einem teilweise konsumierten Joint erwischt. Damals wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt - jetzt ging er mit einem eigenen Antrag vor das Höchstgericht. In seinem Ansuchen erklärte der Niederösterreicher die Gefahren sowie die wissenschaftlichen Anschauungen über die Droge. Er meinte in seiner Argumentation, dass bei Cannabis nur ein geringes Risiko einer psychischen oder physischen Abhängigkeit bestehe. Cannabis sei auch keine "Einstiegsdroge".

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die weitere Behandlung des Antrags einstimmig abgelehnt.
 | Foto: VfGH/Achim Bieniek
  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die weitere Behandlung des Antrags einstimmig abgelehnt.
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Einstimmig abgelehnt

Laut den Höchstrichterinnen und Höchstrichtern liegt Cannabis "im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, den Konsum von Suchtmitteln, die von völker- und unionsrechtlichen Rechtsakten erfasst werden strenger zu regeln als den Konsum anderer Suchtmittel, wie zum Beispiel Alkohol und Tabak." Hinzu müsse der Gesetzgeber auch nicht alle potenziell gleich schädlichen Drogen gleichermaßen verbieten oder zuzulassen. Der VfGH meint, dass die Frage, ob Cannabis legalisiert werden sollte, eine politische Frage sei und keine rechtliche. Aufgrund dessen haben die Richterinnen und Richter die weitere Behandlung des Antrags einstimmig abgelehnt.

Strafe für Cannabiskonsum

Das Strafrecht sieht zurzeit unterschiedlich hohe Strafen für den Konsum der Droge vor. Im Gesetz ist geregelt:

"Wer den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift erwirbt, besitzt, erzeugt, einführt, ausführt oder einem anderen überlässt oder verschafft, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Befürworter von Cannabis betonen wiederholt, dass durch den Cannabis Konsum keine körperliche Abhängigkeit entstehen könne.  | Foto: unsplash/Elsa Olofsson
  • Befürworter von Cannabis betonen wiederholt, dass durch den Cannabis Konsum keine körperliche Abhängigkeit entstehen könne.
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Große Debatte

Befürworter von Cannabis betonen wiederholt, dass durch den Cannabiskonsum keine körperliche Abhängigkeit entstehen könne. Expertinnen und Experten hingegen weisen auf die Möglichkeit einer psychischen Abhängigkeit hin. Gegner des Verbots meinen, dass das Suchtpotenzial viel geringer sei als etwa bei Nikotin oder Alkohol. Eine Cannabissucht könne nicht wie zum Beispiel mit einer Alkohol- oder Heroinabhängigkeit verglichen werden.

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