China-Masken "Made in Austria"
VKI reicht Klage gegen Hygiene Austria ein

Der Verein für Konsumenteninformation geht mit einer Klage gegen die Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria als „made in Austria“ vor.
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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Sozialministeriums mit Klage gegen die Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria) als „Made in Austria“ vor.

ÖSTERREICH. Das teilte der VKI am Freitag per Aussendung mit. Massive Kritik wird am Vorgehen von Hygiene Austria im Zusammenhang mit der teilweisen Auslagerung der Produktion auf einen chinesischen Lohnfabrikanten geübt. "Ob derartige Masken als 'Made in Austria' vertrieben werden dürfen, müssen nunmehr die Gerichte klären", heißt es vom VKI. 

Der im April 2020 gegründete österreichische -Masken-Hersteller Hygiene Austria, ein Joint Venture der Lenzing AG und der Palmers Textil AG, steht seit Wochen in der Kritik im Zusammenhang mit der Herstellung von FFP2-Masken. Ein Teil der Masken wurde offenbar in China gefertigt, um die Nachfrage an Schutzmasken zu bewältigen. Händler nahmen die Produkte der Firma daraufhin aus dem Sortiment.

Qualitätsmerkmal "Made in Austria" 

Hygiene Austria habe die heimische Produktion der FFP2-Masken in der Öffentlichkeit als besonderes Qualitätsmerkmal hervorgehoben. "Es wurde also neben anderen Informationen in besonderer Weise darauf abgestellt, dass es sich bei den Masken der Hygiene Austria um 'Made in Austria'-Produkte handeln würde. Damit wurde aus Sicht des VKI eine besondere Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher geweckt", kritisiert der VKI.

Tatsächlich wurde, wie auch Hygiene Austria in späterer Folge zugab, teilweise ein chinesischer Lohnfabrikant mit der Produktion von FFP2-Masken nach dem Baumuster der Hygiene Austria beauftragt, um einen Nachfrageanstieg zu bewältigen.

VKI: Irreführung der Konsumenten

Nach Ansicht des VKI dürfen in China hergestellte Masken nicht als „Made in Austria“ bezeichnet und vertrieben werden. Rechtlich komme es dabei auf die Erwartung des Durchschnittsverbrauchers an. "Diesbezüglich gibt es zwar keine klare gesetzliche Vorgabe. Ein Baumuster allein reicht allerdings nicht aus, um ein Produkt als einheimisch darstellen zu können", heißt es vom VKI. So laute zumindest die bisherige Rechtsprechung in Deutschland. Dementsprechend wäre eine in China nach österreichischem Baumuster hergestellte FFP2-Maske keine Maske „Made in Austria“.

„Konsument und Konsumentinnen müssen sich in allen Bereichen auf Kennzeichnungen verlassen können", so Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).  | Foto: Andy Wenzel/bka
  • „Konsument und Konsumentinnen müssen sich in allen Bereichen auf Kennzeichnungen verlassen können", so Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).
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„ Aus unserer Sicht ist es irreführend, eine in China nach österreichischem Baumuster gefertigte Maske als ,Made in Austria‘-Maske zu bezeichnen. Es muss gerichtlich geklärt werden, ob eine derartige Vorgangsweise rechtens ist“, so Thomas Hirmke, Leiter Bereich Recht im VKI. Konsumentinnen und Konsumenten hätten darauf vertraut, dass sie mit ihrem Kauf österreichische Produktion unterstützen und heimische Ware erhalten. Dieses Vertrauen sei massiv enttäuscht worden, so Hirmke, wie zahlreiche Beschwerden beim VKI deutlich machen würden.

„Konsument und Konsumentinnen müssen sich in allen Bereichen auf Kennzeichnungen verlassen können", so Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Sie sollten sich auch beim Kauf von Covid-19-Schutzprodukten darauf verlassen können, dass das, was die Werbung verspricht, auch tatsächlich eingehalten werde. Der VKI gehe seit Beginn der Pandemie im Auftrag seines Ressorts gegen irreführende Maßnahmen in allen Bereichen der Pandemie vor.

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