Tag der Familie
Warum Familien jahrelang auf Kinderbetreuungsgeld warten
Am Samstag wird der internationale Tag der Familie begangen. Zu diesem Anlass macht die Volksanwaltschaft auf Probleme beim Kinderbetreuungsgeld aufmerksam.
ÖSTERREICH. In Österreich kann es mitunter zu jahrelangen Verzögerungen bei der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes kommen – und zwar dann, wenn ein Elternteil im EU-Ausland arbeitet. Volksanwalt Bernhard Achitz zum Tag der Familie: "Familienministerin Susanne Raab (ÖVP, Anm.) muss die Abwicklung des Kinderbetreuungsgelds in grenzüberschreitenden Fällen dringend beschleunigen. Dafür wäre eine europarechtskonforme Vorgehensweise ihres Ressorts notwendig, oder noch besser gesetzliche Maßnahmen."
Schwieriger Prozess
Betroffen seien meist österreichische Familien, die mit ihren Kindern in Österreich leben, heißt es in einer Aussendung. Oft treffe es Alleinerzieherinnen. Sie werden von der Behörde dazu aufgefordert, oft sehr private Unterlagen vorzulegen und die Familienleistungen auch im Ausland zu beantragen.
Gegen eine Ablehnung sollen sie dort auch Rechtsmittel erheben. Erst dann wird über ihren Antrag in Österreich entschieden. So können Monate bis Jahre vergehen, bis Familien die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. In manchen Fällen bekommen sie gar keine Leistung. "Das bringt viele Betroffene, gerade auch Alleinerzieherinnen, in eine existenzbedrohende Lage", sagt Achitz.
Das setzt voraus, dass Betroffene einen ablehnenden Bescheid erhalten, den sie vor Gericht bekämpfen könnten. Doch auch dieser wird oft erst gar nicht ausgestellt.
Verbesserung beim Mutter-Kind-Pass
In einem anderen Punkt, den die Volksanwaltschaft regelmäßig kritisiert, ist nun eine Verbesserung für die betroffenen Familien in Aussicht: bei den Sanktionen für nicht oder zu spät gemeldete ärztliche Untersuchungen. Derzeit werden pro Elternteil gleich 1.300 Euro vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen, wenn man die Bestätigung für eine vorgeschriebene und auch durchgeführte Untersuchung auch nur um einen Tag zu spät in den Postkasten wirft – RMA berichtete.
"Die Sozialversicherung hat nun die Umstellung des Mutter-Kind-Passes auf eine elektronische Form in Aussicht gestellt. Damit müssten durchgeführte Untersuchungen wohl nicht mehr extra gemeldet werden. Achitz: "Die Volksanwaltschaft bleibt aber bei ihrer Empfehlung, die übertriebene Härte einer 1.300-Euro-Strafe mit einer Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes endgültig aus der Welt zu schaffen."
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