Falschaussagevorwürfe
WKStA legt Vorhabensbericht zu Kurz' Aussagen vor

Die Ermittlungen der WKStA gegen Ex-Bundeskanzler, Sebastian Kurz (ÖVP), im Rahmen des Ibizia-U-Ausschuss sind beendet und ein Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt.  | Foto: Christopher Dunker/BKA
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  • Die Ermittlungen der WKStA gegen Ex-Bundeskanzler, Sebastian Kurz (ÖVP), im Rahmen des Ibizia-U-Ausschuss sind beendet und ein Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt.
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Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den ehemaligen Bundeskanzler, Sebastian Kurz (ÖVP), im Rahmen des Ibizia-U-Ausschuss sind beendet und ein Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt. Das berichtet das Ö1-Mittagsjournal am Freitag. Über den Inhalt oder ob es zu einer Anklage kommt, ist nichts bekannt. 

ÖSTERREICH. Es liegt nahe, dass Kurz' Anwalt Werner Suppan damit gerechnet haben dürfte, denn er ließ der APA vorsorglich eine Stellungnahme zukommen. Kurz wurde demnach von 30 Zeugenaussagen entlastet.

Betrifft ausschließlich Falschaussagevorwürfe

Suppan ist wenig begeistert von dem krampfhaften Versuch seine Aussagen falsch zu interpretieren, "durch Diskussionen, ob ein ‚Na‘ auf ein ‚nie‘ als doppelte Verneinung, Widerspruch oder Zustimmung zu werten ist, oder die Frage, ob das Wort ‚involviert‘ passender gewesen wäre als ‚informiert‘. Wie viele Vorwürfe der WKStA wird sich auch dieser als falsch herausstellen."

In dem Vorhabensbericht werden nur die Falschaussagevorwürfe behandelt. Die Oberstaatsanwaltschaft ist nun am Zug und berichtet anschließend dem Justizministerium bzw. dem Weisungsrat. Die Ermittlungen in dem vom bekannten "Ibiza-Video" ausgelösten CASAG-Verfahren laufen weiter. Dabei geht es darum in welchem Ausmaß Kurz, der damals ÖVP-Chef war, in der türkis-blauen Regierung in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war.

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