Sommerurlaub trotz Corona
Das gilt es bei der Urlaubsbuchung zu beachten

Ob Recht auf kostenfreie Stornierung besteht, wenn die Unterkunft keine Touristen beherbergen darf oder der Gast wegen coronabedingter Maßnahmen nicht verreisen darf, richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. In Österreich wäre ein kostenfreies Storno in diesen Fällen möglich. | Foto: Janne Simoes/unsplash.com
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  • Ob Recht auf kostenfreie Stornierung besteht, wenn die Unterkunft keine Touristen beherbergen darf oder der Gast wegen coronabedingter Maßnahmen nicht verreisen darf, richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. In Österreich wäre ein kostenfreies Storno in diesen Fällen möglich.
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Wer heuer auf die Buchung seines Sommerurlaubs nicht verzichten möchte, ist laut dem Mobilitätsclub ÖAMTC mit einer Pauschalreise rechtlich am besten abgesichert. Schwieriger wird es für alle, die nur einen Flug oder ein Hotel gebucht haben.

ÖSTERREICH. Ob und welche Reisen heuer möglich sein werden, ist coronabedingt noch nicht absehbar. Wer bereits jetzt für den Sommer Urlaubspläne schmiedet und buchen will, laufe aufgrund der ungewissen Lage Gefahr, dass die Reise letztendlich doch nicht stattfinden kann, warnt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Grundsätzlich am sichersten ist das Buchen einer Pauschalreise – so ist man rechtlich am besten abgesichert, falls die Reise nicht angetreten werden kann oder auch im Fall einer Insolvenz des Veranstalters", erläutert die Juristin. Zwar könne es auch dann passieren, dass die Reise vom Veranstalter abgesagt werden muss – dann erhält man allerdings die bereits geleisteten Zahlungen zurück.

Wann kann man kostenlos stornieren?

Ein Restrisiko gibt es auch beim Buchen einer Pauschalreise: Entscheidet man sich selbst letztlich gegen die Reise, weil z. B. im Reiseland coronabedingte Einschränkungen gelten oder man gesundheitliche Bedenken hat, dann ist eine kostenlose Stornierung eventuell nicht möglich, erklärt die Juristin. "Eine kostenfreie Stornierung der Reise könnte vom Veranstalter abgelehnt werden, wenn zum Zeitpunkt der Reisebuchung ein bestimmter Umstand schon bekannt war." Das Argument könnte dann also lauten: Man musste bereits zum Zeitpunkt der Buchung damit rechnen, dass die Corona-Pandemie weiter grassieren könnte. Ein kostenfreies Storno könnte dann nur wegen neuer außergewöhnlicher Umstände zugestanden werden, etwa einer Naturkatastrophe am Urlaubsort.

Hast du deinen Urlaub für dieses Jahr bereits gebucht?

Wer trotzdem bereits buchen möchte, sollte sich vom Veranstalter schriftlich zusichern lassen, dass ein kostenloses Storno aufgrund der Pandemie möglich ist, empfiehlt die Expertin. Die Anzahlung bei Pauschalreisen darf bei Buchung über österreichische Reiseveranstalter nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises ausmachen (bei deutschen Veranstaltern auch oft 25 Prozent). Darüberhinausgehende Zahlungen dürfen nur bei gleichzeitiger Aushändigung der Reiseunterlagen, aus denen die Ansprüche des Kunden hervorgehen und nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt vom Veranstalter angenommen werden, heißt es vom ÖAMTC weiter.

Heimische Betriebe kommen oft entgegen

Möchte man nur ein Hotel im In- oder Ausland buchen, empfiehlt die Juristin dabei auf die jeweiligen Stornobedingungen zu achten: "Auch hier ist bei einer Buchung für dieses Jahr eine individuelle Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb ratsam, dass 'coronabedingt' bis kurz vor der Anreise kostenfrei storniert werden kann". Besonders heimische Betriebe würden sich hier oftmals sehr entgegenkommend zeigen.

Die Frage, ob ein Recht auf kostenfreie Stornierung besteht, wenn die Unterkunft keine Touristen, wie im Lockdown, beherbergen darf oder der Hotelgast wegen coronabedingter Maßnahmen nicht verreisen darf, richte sich nach dem Recht des Staates, in dem die Unterkunft liegt. In Österreich wäre ein kostenfreies Storno in diesen Fällen möglich.

Flugticket stornieren

Möchte man nur einen Flug buchen, kann es schwierig werden. Eine kostenfreie Ticketstornierung ist nicht sicher. Grundsätzlich habe man eine "sichere und weitgehend pünktliche Beförderung an die gewünschte Destination gebucht, nicht aber den problemlosen Aufenthalt vor Ort", stellt die Juristin klar. Zu beachten gebe es, dass es nach wie vor keine Absicherung vor Airline-Insolvenzen gibt. Eine frühe Buchung und Bezahlung des Fluges kann für Reisende daher riskant sein.

Ob Recht auf kostenfreie Stornierung besteht, wenn die Unterkunft keine Touristen beherbergen darf oder der Gast wegen coronabedingter Maßnahmen nicht verreisen darf, richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. In Österreich wäre ein kostenfreies Storno in diesen Fällen möglich. | Foto: Janne Simoes/unsplash.com

Möchte man nur einen Flug buchen, kann es schwierig werden. Eine kostenfreie Ticketstornierung ist nicht sicher.  | Foto: Peshkov/Fotolia

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