Terroranschläge: Reiserücktritt auch ohne offizielle Reisewarnung
ÖSTERREICH. Gibt das Außenministerium eine Reisewarnung für ein Land oder Teile eines Landes aus, haben Reisende laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) das Recht, eine kostenlose Umbuchung oder die Auflösung des Vertrags zu fordern. Aber auch wenn keine offizielle Reisewarnung vorliegt, können Kunden unter Umständen eine kostenlose Umbuchung verlangen oder von der Reise zurücktreten, teilt das EVZ mit. "Es reicht aus, wenn die Gefahrenlage das allgemeine Risiko deutlich überschreitet", so das EVZ . Der Reiserücktritt wegen Sicherheitsgefährdung am Urlaubsort könne allerdings nur sehr kurz vor Antritt der Reise erfolgen und gelte für Pauschalreisen, nicht aber bei Flugbuchungen, sagt EVZ-Juristin Barbara Forster im Gespräch mit den Regionalmedien Austria. Betroffene Personen können sich bei Unklarheiten an die Hotline des EVZ wenden.
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