Aktueller AK-Check
Alarm um Teuerung in allen Lebensbereichen

Die AK fordert befristete Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel. | Foto: Tom Paolini/Unsplash
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Die Arbeiterkammer (AK) erhebt regelmäßig Preise in den Bereichen Lebensmittel, Energie, Wohnen und Sprit. Dabei zeigt sich auch im Juli, was sich in den letzten Monaten bereits abgezeichnet hat: In allen Bereichen ist das Leben teurer geworden. Die AK fordert neben dem Teuerungspaket weitere Maßnahmen.

ÖSTERREICH. Der neue AK Teuerungs-Check vom 20. bis 23. Juni 2022 bei sieben Supermärkten und Diskontern zeigt: Lebensmittel, etwa Nudeln, sind im Jahresvergleich (Juni 2021 zu Juni 2022) um 75 Prozent teurer geworden, passierte Tomaten um 32 Prozent. „Der Preisschub bei den günstigen Lebensmitteln innerhalb eines Jahres ist enorm – und trifft vor allem Menschen mit weniger Einkommen viel härter“, so Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsument:innenpolitik. 

Mehrwertsteuer auf Lebensmittel befristet senken

Das Anti-Teuerungspaket der Regierung sei zwar positiv, aber es fehlen wichtige Maßnahmen, etwa eine befristete Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel, fordert die AK.

Mieten steigen weiter

Die Kategoriemieten werden noch schneller als befürchtet ein drittes Mal steigen, zeigt der aktuelle AK Teuerungs-Check. Nach der Erhöhung im April und Juni wird die nächste bereits durch die Juli-Inflationszahl ausgelöst und im November ins Haus stehen. AK Wohnexperte Thomas Ritt: „In nur sieben Monaten würden die Kategoriemieten um mehr als 16 Prozent steigen. Die AK fordert eine Einmal-Mieterhöhung im Jahr plus Deckel. Ein Wohnschirm helfe nicht nur bei Miet-, sondern künftig auch bei Energie-Schulden – ein wirksamer Schutz und für viele ein überlebensnotwendiger Rettungsanker, der rasch kommen soll. 

Auch Spritpreise so teuer wie schon lange nicht mehr

Eine Tankfüllung Super (40 Liter, entspricht Kleinwagen) kostet um 33 Euro und eine Tankfüllung Diesel um 34 Euro mehr als vor einem Jahr. Seit Kriegsbeginn (24.2.2022) sind Super und Diesel damit um 42 Prozent teurer geworden. Bemerkenswert ist dabei, dass die Kosten für den Rohstoff Brent (Brent/Liter wechselkursbereinigt) nur um 30 Prozent angestiegen sind.

Im Durchschnitt zahlen wir in Österreich an der Tankstelle etwa sechs Prozent mehr als in anderen Ländern der Europäischen Union, wie ein aktueller Preisvergleich zeigt.

Die AK fordert zur Entlastung der Autofahrerinnen und Autofahrer:

  • Befristete Senkung der Besteuerung von Treibstoffen zur Abfederung der Preissteigerungen.
  • Erhöhung des Kilometergeldes für Dienstfahrten mit dem eigenen PkW.
  • Gesamtreform des Pendlerpauschales in Richtung eines kilometerabhängigen Absetzbetrages, der Pendlerinnen und Pendler mit kleinen und mittleren Einkommen effektiv entlastet.
  • Ökologisierung des Pendlerpauschales: Wenn der Arbeitgeber nur einen Teil des Klimatickets ersetzt, soll die Differenz zwischen Pendlerpauschale und Jobticket als Werbungskosten abgesetzt werden können, damit Job- und Klimaticket finanziell attraktiver werden.  
  • Volkwirtschaftlich gerechtfertigte Preise sicherstellen: Angesichts steigender Treibstoffpreise und enormer Gewinne von Konzernen wie der OMV, sollte man die Preispolitik der Mineralölkonzerne prüfen. Das Preisgesetz wäre das geeignete Instrument, um bei den überschießenden Preiserhöhungen gegenzusteuern. Mit einem Preisprüfungsverfahren gemäß Preisgesetz kann man im Rahmen von Betriebsprüfungen die Preispolitik von Mineralölunternehmen

Antiteuerungspaket: Wie du profitierst

Alle Leistungen auf einen Blick:

Strompreisbremse:
Ab Herbst soll eine sogenannte Strompreis-Bremse in Kraft treten. Dann wird jedem Haushalt eine Grundversorgung an Strom zur Verfügung gestellt. Diese soll zu einem günstigeren Preis - entsprechend dem Vorkrisenniveau - angeboten werden. Alles, was darüber hinaus verbraucht wird, wird extra abgerechnet. Mehr dazu hier.

Familienleistungen:
Für Bezieherinnen und Bezieher der Familienbeihilfe gibt es im August/September eine einmalige, automatische Sonderzahlung von 180 Euro pro Kind. 

Der Familienbonus soll bereits heuer auf 2.000 Euro pro Kind bzw. 650 Euro für Kinder über 18 Jahre erhöht werden. Falls der Familienbonus nicht von der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt wird, ist er über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

Zusätzlich wird der Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinen Einkommen, von 450 auf 550 Euro erhöht. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

300-Euro-Teuerungsausgleich:
Diese Notfallmaßnahme soll Menschen helfen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem jenen, die über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen. Die Auszahlung soll im September automatisch mit der jeweiligen Leistung (z.B. AMS-Geld) erfolgen.

Klimabonus:
Der Klimabonus soll 2022 einheitlich auf 250 Euro pro Person (statt wie bisher 100 bis 200 Euro regional gestaffelt) erhöht werden. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Ausgezahlt wird der Klimabonus im Oktober oder November. Wo die Kontonummer fehlt, werden Gutscheine ausgeschickt, die man bei Partnerunternehmen einlösen kann.

Teuerungsbonus:
Gleichzeitig mit dem Klimabonus kommt der Teuerungsbonus von einmal 250 Euro pro Person. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 Euro wird der Teuerungsbonus mit einem Grenzsteuersatz von 50% steuerpflichtig. In diesem Fall sind die 250 Euro über eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung als Einkommen zu erklären.

Einmalzahlung für Pensionist:innen und Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro:
Pensionist:innen erhalten von ihrem Pensionsversicherungsträger im September 2022 eine steuer- und SV-freie Einmalzahlung von bis zu 500 Euro. Parallel dazu werden die bestehenden Absetzbeträge für Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen für 2022 einmalig um bis zu 500 Euro erhöht (Teuerungsabsetzbetrag). Der Teuerungsabsetzbetrag muss über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragt werden. Pensionist:innen mit Anspruch auf die Einmalzahlung haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag.

Steuerfreie und SV-freie Prämie:
Die in der Corona-Krise 2020/21 beschlossene Regelung, dass zusätzlich geleistete Zulagen und Bonuszahlungen von bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer:in und Jahr steuerfrei ausbezahlt werden, wird auf 2022/23 verlängert. Mit dem Zusatz, dass ein Drittel nur durch kollektivvertragliche Vereinbarungen ausgeschöpft werden kann.

Abschaffung der kalten Progression:
Unter kalter Progression versteht man den Anstieg der Steuerbelastung durch den jährlichen Inflationsausgleich bei Löhnen und Pensionen. Bislang wurde die Steuerbelastung durch regelmäßige Steuerreformen ausgeglichen. Künftig soll der Steuertarif jährlich angepasst werden. Dazu werden Steuerstufen und Absetzbeträge mit 2/3 der Vorjahresinflation angepasst. Über die Verteilung des verbleibenden Drittels entscheidet die Politik. Der Gruppe der Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen bringt diese Maßnahme etwa 300 Mio Euro pro Prozentpunkt Inflation. Ausgezahlt wird über die Lohnverrechnung bzw. die Arbeitnehmerveranlagung.

Valorisierung der Sozialleistungen:
Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe und Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld sollen ab sofort laufend an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden. Weiterhin nicht angepasst werden aber Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, was die AK kritisiert. 

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Kosten für Führerschein und Reisepass bleiben gleich

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