Pensionistenbonus, Teuerungsabsetzbetrag
Diese Entlastungen kommen im März

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den Teuerungsabsetzbetrag im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs geltend machen. Dieser Absetzbetrag ist für geringe Einkommen gedacht und beträgt bis zu 500 Euro einmalig. | Foto: panthermedia/goos_Lar
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  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den Teuerungsabsetzbetrag im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs geltend machen. Dieser Absetzbetrag ist für geringe Einkommen gedacht und beträgt bis zu 500 Euro einmalig.
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Im März werden weitere Einmalzahlungen an verschiedene Gruppen in Österreich ausbezahlt, etwa bis zu 50 Euro für Pensionistinnen und Pensionisten. Zudem können auch viele Arbeitnehmerinnen und -nehmer ihren Anspruch auf den neuen 500-Euro-Bonus geltend machen. Aber auch fürs Stromnetz sind ab März weniger Gebühren zu entrichten, und Förderungen für PV-Anlagen starten.

ÖSTERREICH. Die Inflation schlägt mit voller Wucht auf und viele Österreicherinnen und Österreicher können sich das Leben kaum mehr leisten. Im März stehen weitere Entlastungen an.

500 Euro Teuerungsabsetzbetrag 

Spätestens ab 1. März können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Teuerungsabsetzbetrag im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs geltend machen. Dieser Absetzbetrag ist für geringe Einkommen gedacht und beträgt bis zu 500 Euro einmalig. Ab 28. Februar 2023 liegt der Jahreslohnzettel für die Arbeitnehmer beim Finanzamt vor. Spätestens ab diesem Zeitpunkt kann der Lohnsteuerausgleich für alle Personen durchgeführt werden. 

Der Teuerungsabsetzbetrag beträgt bis zu einem Einkommen von 18.200 Euro insgesamt 500 Euro. Bis zu einem Einkommen von 24.200 Euro wird der Betrag gleichmäßig einschleifend reduziert. Wer mehr als 24.200 Euro verdient, hat keinen Anspruch mehr auf den neuen Bonus. Laut Finanzamt muss kein separater Antrag oder eine Angabe dazu beim Steuerausgleich gemacht werden. Für die genannten Einkommensgrenzen kommt der Absetzbetrag automatisch für das Veranlagungsjahr 2022 zur Anwendung. 

Pensionistinnen und Pensionisten erhalten, wie gesetzlich vorgesehen, für das Jahr 2023 bereits seit Jahresbeginn eine Erhöhung um 5,8 Prozent. Dabei wird jedoch eine überproportionale, sozial-gestaffelte Erhöhung für niedrigere Pensionen umgesetzt.

Stromnetzentgelte sinken 

Die Stromnetzentgelte, die auf der Gesamtstromrechnung rund ein Drittel ausmachen und vor nicht all zu langer Zeit wegen der Teuerung deutlich gestiegen sind, werden ab 1. März wieder sinken. Ursache für die höheren Entgelte waren die Strompreissteigerungen auf den Strommärkten, die auf die Netzentgelte durchschlugen. Für Industrie, Haushalte und Gewerbe hat sich laut E-Control dadurch im Jänner und Februar eine Steigerung von durchschnittlich 44,8 Prozent ergeben. Zur Abfederung der Kosten stellte die Regierung laut Aussendung rund 558 Mio. Euro zur Verfügung. 

Für einen durchschnittlichen Haushalt wird sich die Kostensteigerung von neun Euro auf zwei Euro pro Monat verringern, rechnete E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch heute in einer Aussendung vor. Im Februar war ein Gesetz beschlossen worden, das 80 Prozent der Erhöhungen abfangen soll. Mehr dazu hier

Pensionistenbonus ab 1. März

Pensionistinnen und Pensionisten erhalten heuer bereits seit Jahresbeginn eine Pensionserhöhung um 5,8 Prozent.  Die meisten von ihnen erhalten aber in Summe bis zu 8,2 Prozent mehr Pension. Dieser Betrag wird unter anderem durch eine Anhebung der Ausgleichszulage und die Zahlung eines Pensionsbonus, der sich ebenfalls sozial-gestaffelt errechnet, zustande gebracht. Diese werden zusätzlich zur gesetzlichen Pensionserhöhung ausgezahlt. Bis zu 500 Euro gibt es bei einer monatlichen Brutto-Pension zwischen 1.667 Euro und 2.000 Euro. Geringere Pensionen erhalten einen Zuschlag von einmalig 30 Prozent einer Monatspension. Für Personen mit mehr als 2.000 Euro brutto pro Monat wird der Bonus eingeschleift - ab  2.500 Euro Pension gibt es keine Einmalzahlung mehr. 
 

Förderung für Photovoltaik beantragen

Wer für eine Bundesförderung für eine neue Photovoltaik-Anlage ansuchen will, kann ab Donnerstag, den 16. März 2023 einen Antrag stellen. Für diesen Tag ist der Start des ersten von insgesamt fünf "Calls" vorgesehen. Dann kann man unter www.eag-abwicklungsstelle.at sein Förderticket einreichen.

Wichtige Infos zur kommenden Photovoltaik-Förderrunde

Maskenpflicht in Wiener Öffis endet

Aufatmen heißt es für viele Wienerinnen und Wiener: Mit 1. März endet in der Bundeshauptstadt die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Mehr dazu hier

Zeitumstellung im März

Übrigens: Am Sonntag, 26. März ist Zeitumstellung auf die Sommerzeit. Die Uhren werden wieder eine Stunde nach vor gestellt. die Nacht ist also eine Stunde kürzer.

Klimaticket wird günstiger

Die Preise für das Klimaticket in Oberösterreich und der Steiermark werden günstiger. Das liegt an einem Zuschuss des Bundes. In Oberösterreich kostet es nun 550 Euro, was einer Preissenkung von 20 Prozent entspricht. In der Steiermark kostet es künftig 468 statt der ursprünglichen 588 Euro.

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Zigaretten werden teurer

Zigaretten des Tabakkonzerns JTI, zu dem Marken wie Camel, Meine Sorte oder Benson&Hedges gehören, wird die Zigarettenpreise mit 1. März um 30 Cent je Packung erhöhen. Andere Hersteller werden laut Monopolverwaltung (MVG) nachziehen.

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