Geld zurückholen
OGH kippt diverse Kostenfallen bei Opodo Prime

Die Arbeiterkammer bekam vom Obersten Gerichtshof recht, was diverse unzulässige AGB von Opodo Prime betrifft. | Foto: Shutterstock
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Die Arbeiterkammer (AK) klagte wegen mehrerer AGB-Bestimmungen der kostenpflichtigen Opodo-Prime-Mitgliedschaft. Der Oberste Gerichtshof (OGH) kippte die im Kleingedruckten versteckten Bedingungen, die Kundinnen und Kunden bei einer Buchung abschlossen. Betroffene können nun ihr Geld zurückfordern.

ÖSTERREICH. Wer schonmal eine Reise im Internet gebucht hat, wird schon von "Opodo Prime" gehört haben. Die Seite lockt mit Prozenten auf Flug und Co., die Teil der Prime-Mitgliedschaft sind. Was nicht ganz so eindeutig dargestellt wird, ist, dass eine entsprechende Mitgliedschaft 75 Euro kostet. Wer diese als "angedreht bekam", kann jetzt sein Geld zurückfordern, wie die AK in einer Aussendung mitteilte.

Geld zurück mittels AK-Musterbrief

Bei der Buchung hat Opodo Konsumentinnen und Konsumenten vor Bestätigung der Buchung über das Klicken des Buttons "jetzt kaufen" nicht ausreichend über die Vertragsbedingungen eines Opodo-Prime-Abos und die damit verbundenen Kosten aufgeklärt, so die AK. Nur wer das Kleingedruckte liest, weiß, dass nach dem 30-tägigen kostenfreien Probe-Abo automatisch 74,99 Euro abgebucht werden. Das verstößt gegen das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG). Somit kam ein entsprechendes Abonnement nie gültig zustande und Betroffene können den Mitgliedsbeitrag mittels Musterbrief der AK zurückfordern.

Eine automatische Verlängerung des Abos, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird, wird ebenfalls in den AGB angeführt. Folgende Voraussetzungen müssen für eine automatische Vertragsverlängerung aber gegeben sein: Im Vertrag als auch faktisch müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine bevorstehende Verlängerung des Vertrags hingewiesen werden. Außerdem müssen sie einen Zeitraum vorgegeben bekommen, in dem sie die Möglichkeit haben zu kündigen. Das wurde von Opodo nicht eingehalten, womit die Verlängerung, ebenso wie der Abschluss, ungültig ist, schreibt die AK.

Opodo darf bei Storno keine Aufzahlung verlangen

In eine weitere Kostenfalle tappen Bucherinnen und Bucher hinein, wenn eine Reise storniert wird. Denn dadurch wird auch der Prime-Preisvorteil gestrichen und die ersparte Differenz zum Normalpreis muss an die Buchungsplattform gezahlt werden. Auch in diesem Punkt bekam die AK vom OGH recht: Betroffene müssten diese Differenz nicht aufzahlen. Die Preisersparnis erfolgt nämlich nicht aufgrund der Reisebuchung, sondern wegen der entgeltlich abgeschlossenen Prime-Mitgliedschaft. Wegen dieses Szenarios bereits gezahlte Gebühren können ebenfalls zurückgefordert werden.

Wird ein Abo vorzeitig gekündigt, wurde laut einer Klausel, der vorausbezahlte Mitgliedsbeitrag von knapp 75 Euro für den ganzen Zeitraum einbehalten. Da jedoch kein entsprechender Verwaltungsaufwand von Opodo nachgewiesen werden konnte, ist diese Klausel rechtswidrig. Es können anteilige Mitgliedsbeiträge bei einer Kündigung zurückverlangt werden.

Klage betrifft veraltetes Produkt

Das Unternehmen eDreams Odigeo, zu dem auch Opodo gehört, verweist auf eine veraltete Version des Prime-Produkts. Ein Sprecher von Opodo sagt dazu:

"Wir sind uns dieser Entscheidung bewusst. Jedoch betrifft diese eine veraltete Version unseres Produkts, die schon seit mehreren Jahren nicht mehr auf dem Markt ist - und ist daher für unser aktuelles Angebot nicht relevant. Als weltweit erste Reiseabonnement-Plattform hat sich Prime seit seinem Marktstart 2017 deutlich weiterentwickelt. Wir beziehen das Feedback unserer 5,4 Millionen Abonnent:innen kontinuierlich ein, um unser Angebot zu verbessern und sicherzustellen, dass unsere Dienstleistungen ihre Erwartungen erfüllen. Wir haben uns der Transparenz verschrieben; alle Vorteile unseres Dienstes werden im Vorfeld klar dargestellt, und die Kund:innen müssen den Bedingungen von Prime ausdrücklich zustimmen, bevor sie ihre Buchungen vornehmen."

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