Arbeiterkammer Kärnten warnt
Mündliche Auskunft schützt nicht vor Selbstbehalt
Eine Konsumentin wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten, in der Annahme, eine Zahlungsaufforderung ihrer Versicherung über rund 500 Euro zu Unrecht erhalten zu haben. KÄRNTEN. Eine Kärntnerin soll ihren Versicherungsvertreter angerufen und sich nach möglichen Kosten nach einem Krankenhausaufenthaltes erkundigt haben. Sie soll daraufhin die Auskunft bekommen haben, dass "alles gedeckt" sei. "Kurz darauf liegt eine Rechnung über knapp 500 Euro im Briefkasten. Sie wandte sich an den...