Neustartbonus, Arbeitsstiftung
So will Regierung Arbeitslosigkeit bekämpfen
Österreich verzeichnet eine Rekordarbeitslosigkeit im November 2020. Noch nie zuvor wurden so viele Mittel in die Beschäftigung investiert, betonte Bundesministerin Christine Aschbacher. Der Bundesfinanzrahmen 2021 bis 2024 sieht für den Bereich Arbeit kommendes Jahr insgesamt 11,75 Milliarden Euro an Ausgaben (Steigerung von mehr als einem Drittel zu 2020) vor, vor allem für die Bereiche Arbeit, Jugend und Familie. Ab 1. Dezember wird der Neustartbonus wirksam.
ÖSTERREICH. Die aktuelle Arbeitsmarktkrise führt zu höheren Ausgaben für das Arbeitslosengeld und für Schulungen und zu niedrigeren Einnahmen bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Das AMS kann mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenersatz in Höhe von 25 Millionen Euro rechnen. Der Personalabbau wird gestoppt und das Personal um 350 Planstellen aufgestockt.
Arbeitsstiftung mit Bildungsbonus von 4 Euro pro Person
Die Verlängerung des Kurzarbeitsmodells, das noch die ersten drei Monate des Jahres 2021 laufen soll, ist im Budget mit 1,5 Milliarden Euro veranschlagt. Ein Maßnahmenpaket, um den Arbeitsmarkt während der Krise zu stützen, schlägt sich ebenfalls im Voranschlag nieder. So wird die sogenannte Corona-Arbeitsstiftung 2021 mit 462 Millionen Euro dotiert. Insgesamt sind bis zum Jahr 2022 700 Millionen Euro vorgesehen. Die Maßnahme soll der Qualifizierung von bis zu 117.000 arbeitsloser Personen dienen und ihnen helfen, sich beruflich neu zu orientieren und weiterzuentwickeln.
Bildungs- und Neustartbonus
In der Arbeitsstiftung enthalten ist auch der Bildungsbonus in Form eines täglichen Zuschlags von 4 Euro für Personen, die sich in einer mindestens viermonatigen Ausbildung befinden. Dafür sind 33,6 Millionen Euro berücksichtigt. Durch den Neustartbonus soll sichergestellt werden, dass es sich für die Menschen auszahle, wieder arbeiten zu gehen. Beim Neustartbonus erhält die arbeitslose Person unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Lohn oder Gehalt, wenn sie ein Dienstverhältnis von mindestens 20 Wochenstunden annimmt, das im Verhältnis zu ihrem Dienstverhältnis vor der Arbeitslosigkeit geringer entlohnt ist, etwa weil es in Teilzeit ist. So wird ab sofort die Frist verkürzt, innerhalb derer die arbeitslose Person, die den Bonus beantragt, nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein darf (von drei Monate auf sechs Wochen). Auch, dass die offene Stelle beim AMS gemeldet war, ist ab 1. Dezember nicht mehr Bedingung.
Weitere Maßnahmen für Ältere und Jüngere
- Eine Maßnahme, um Arbeitssuchende ab 50 Jahre in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren, wird mit 165 Millionen Euro veranschlagt.
- Ebenfalls unter dem Etikett der Corona-Arbeitsstiftung sind 105 Millionen Euro für Langzeitarbeitslosenprogramme geplant.
- Weiters soll für junge Arbeitnehmer bis 18 Jahre eine ausreichende Anzahl an Ausbildungsplätzen geschaffen werden, wofür 57 Mio. € eingeplant sind.
- Auch in den Bereichen Familie und Jugend kommt es im nächsten Jahr zu einer Steigerung der Ausgaben um 191,3 Millionen Euro auf insgesamt 7,59 Milliarden Euro (+2,6%). Mit den Budgetmitteln finanziert werden vor allem Unterstützungsleistungen für Familien, die vom Kinderbetreuungsgeld (1,2 Mrd. €), der Familienbeihilfe (3,5 Mrd. €), den Corona-Hilfsmaßnahmen bis hin zu Sachleistungen wie der Schulbuchaktion oder Freifahrten reichen.
- In Bezug auf das Familienbudget hob Aschbacher unter anderem die höheren Ausgaben für die Schulbuchaktion (v.a. im digitalen Sektor) sowie den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern bei Schulschließungen oder Quarantänefällen hervor.
- Der Corona-Familienhärtefonds werde zusätzlich 50 Millionen Euro erhalten.
- Weiterhin gefördert werden die zahlreichen Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien, wo es zu einem Ausbau der Online-Angebote gekommen sei. Als Beispiele führte sie Plattformen wie Digi4Family, das Jugendportal oder www.eltern-bildung.at an.
Kritik von SPÖ
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch ortete ein Versagen der Bundesregierung, da Ziele eines funktionierenden Budgets in der Krise nicht erreicht würden. Förderungen würden nicht dort ankommen, wo sie ankommen sollten, etwa Lehrlingsförderungen an Betriebe, die diese gar nicht benötigen würden. Weiters benötige es für ein Mehr an Beschäftigung zugeschnittene Ausbildungsprogramme, so Muchitsch. Angesichts der größten Krise, die der heimische Arbeitsmarkt jemals erlebt hat, brauche es nicht nur mehr Geld, sondern umfassende Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen für die Betroffenen, war SPÖ-Mandatar Markus Vogl überzeugt.
Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) kritisierte in Richtung Regierung, dass man über das Offenhalten der Schulen und einer Betreuungsmöglichkeit lange im Unklaren gehalten wurde. In der Doppelfunktion der Ministerin als Arbeitsministerin und Familien- und Jugendministerin seien laut der SPÖ-Mandatarin schwerste Versäumnisse passiert, da Eltern getäuscht wurden. So gäbe es zwar einen Rechtsanspruch, wenn Häuser geschlossen sind, nun seien diese offen, aber die Kinder würden nicht unterrichtet. Nichtsdestotrotz sei es wichtig, dass der Rechtsanspruch beschlossen werde, nicht nur für die Betreuung von Kindern, sondern auch im Bereich der familiären Pflege, erklärte Heinisch-Hosek. SPÖ-Mandatarin Petra Wimmer zeigte sich enttäuscht über die fehlende Erhöhung der Mittel für die Familienberatungsstellen, die während der Corona-Krise einen sehr hohen Zulauf verzeichnet haben.
Lob für Neustartbonus
„Schon bisher hat sich der Neustartbonus als wichtiges Instrument am Weg zurück in die Beschäftigung erwiesen, da es die Mobilität und Flexibilität der Beschäftigten unterstützt. Dass der Zugang zum Neustartbonus nun vereinfacht wird, erleichtert es den Unternehmen noch einmal, in einer schwierigen Zeit Arbeitskräfte aufzunehmen. Der Neustartbonus wird damit die Erholung des Arbeitsmarktes unterstützen“, begrüßt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die ab heute geltenden Erleichterungen.
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