Sobald Urteil rechtskräftig ist
Verbund-Kunden bekommen Geld zurück

Die Preisänderungsklausel auf Basis dessen der Verbund die Preise im Mai 2022 erhöht hat, ist unzulässig, bestätigte nun auch das Oberlandesgericht Wien. | Foto: E-Control
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  • Die Preisänderungsklausel auf Basis dessen der Verbund die Preise im Mai 2022 erhöht hat, ist unzulässig, bestätigte nun auch das Oberlandesgericht Wien.
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Die Preiserhöhungen des Verbund vom Mai 2022 sind unzulässig. Grund ist die Unzulässigkeit der Preisänderungsklausel auf der die Erhöhung basierte. Das bestätigte das Handelsgericht Wien und nun auch das Wiener Oberlandesgericht (OLG).

ÖSTERREICH. Aufgrund der Unzulässigkeit gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für die verrechneten erhöhten Tarife. Geht es nach dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) müssen die Erhöhungsbeträge zurückgezahlt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Rauch sieht Sieg für Konsument:innen

"Im Mai 2022 wurden rund 400.000 Stromkund:innen der Verbund AG über Preiserhöhungen informiert", so Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) in einer Stellungnahme.

Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) erwartet eine Rückzahlung sobald das Urteil rechtskräftig ist. | Foto: jirkaejc/panthermedia
  • Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) erwartet eine Rückzahlung sobald das Urteil rechtskräftig ist.
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"Betroffene Verbraucher:innen haben sich darauf hin zu Recht beklagt, obwohl die VERBUND AG ‚Strom zu 100 Prozent aus österreichischer Wasserkraft‘ bewirbt und das Unternehmen auch tatsächlich große Strommengen aus Wasserkraft selbst erzeugt, seine Preise aber von einem Börsenindex abhängig macht." Das sei unsachlich.

Das OLG-Urteil in zweiter Instanz sieht Rauch als Gewinn für den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. "Sobald das Urteil rechtskräftig ist, erwarte ich vom Verbund eine Rückzahlung an die Konsument:innen", so Rauch.

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Die Preisänderungsklausel auf Basis dessen der Verbund die Preise im Mai 2022 erhöht hat, ist unzulässig, bestätigte nun auch das Oberlandesgericht Wien. | Foto: E-Control
Nach dem Handelsgericht Wien entschied nun auch das OLG, dass die Klausel unzulässig ist. | Foto: JFK / EXPA / picturedesk.com
Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) erwartet eine Rückzahlung sobald das Urteil rechtskräftig ist. | Foto: jirkaejc/panthermedia

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