Luftraumsperre im Nahen Osten
Welche Rechte Passagiere bei Flugausfällen haben

Der Krieg im Iran hat zu großflächigen Luftraumsperren im Nahen Osten geführt. Auf der Flugtracking-Plattform "Flightradar24" ist deutlich zu sehen, wie der zivile Flugverkehr die Region meidet. | Foto: Scrrenshot "Flightradar24"
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  • Der Krieg im Iran hat zu großflächigen Luftraumsperren im Nahen Osten geführt. Auf der Flugtracking-Plattform "Flightradar24" ist deutlich zu sehen, wie der zivile Flugverkehr die Region meidet.
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Wegen der aktuellen Kampfhandlungen ist der Luftraum über Teile des Nahen Ostens gesperrt, tausende Flüge weltweit wurden gestrichen. Welche Rechte Reisende in solchen Fällen haben, hat nun das Konsumentenschutzministerium erläutert.

ÖSTERREICH. Am Mittwochabend, gegen 22 Uhr, war es mit einigen Stunden Verspätung so weit: Der erste Flieger aus der Nahost-Krisenregion ist mit 151 Menschen, großteils österreichischen Staatsbürgern, am Flughafen Wien gelandet. Für Donnerstag sind vom Außenministerium zwei weitere Flüge geplant, die Österreicherinnen und Österreicher aus dem Gebiet evakuieren sollen, aufgrund der unklaren Lage ist aber nicht sicher, ob diese auch stattfinden.

Darüber, welche Rechte die Reisenden vor Ort haben und welche Rechte jene haben, bei denen die Reise in das Krisengebiet akut angestanden wäre, hat nun das Bundesministerium für Konsumentenschutz aufgeklärt

Rechte der Reisenden vor Ort

Aufgrund des gesperrten Luftraums im Krisengebiet sitzen tausende österreichische Reisende in den betroffenen Ländern fest. Wenn ein Rückflug gestrichen wird, gibt es für Reisende grundsätzlich die zwei Möglichkeiten, einen Ersatzflug zu verlangen oder sich den kompletten Ticketpreis rückerstatten zu lassen.

Tausende Flüge weltweit mussten aufgrund des Krieges im Iran gestrichen werden. (Symbolfoto) | Foto: Austrian Airlines/Patrick Huber
  • Tausende Flüge weltweit mussten aufgrund des Krieges im Iran gestrichen werden. (Symbolfoto)
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Die derzeitigen Luftraumsperren machen es aber nur schwer vorhersehbar, wann die nächsten regulären Rückflüge wieder durchgeführt werden können. Wenn Reisende auf ihren Rückflug für längere Zeit warten müssen, muss die Fluglinie für den Zeitraum für die Verpflegung und die Unterkunft in einem Hotel aufkommen. In der aktuellen Situation der Kriegshandlungen im Iran wird empfohlen, sich beim Außenministerium zu registrieren, um leichter erreichbar zu sein.

Rechte für Pauschalreisende

Bei einer gebuchten Pauschalreise, also etwa die Buchung eines Angebots mit Flug und Hotel, kann diese Reisen bei außergewöhnlichen Umständen abgebrochen werden. Ist dies der Fall, dann muss auch hier der Reiseveranstalter die Rückreise organisieren, dabei dürfen allerdings keine Mehrkosten für Reisende entstehen. 

Wenn die Rückreise so wie im aktuellen Krisenfall nicht möglich ist, dann muss die Reiseveranstaltung eine Unterkunft für bis zu drei Nächten organisieren. Da nicht absehbar ist, wann kommerzielle Rückreisen wieder möglich sind, muss der Veranstalter die Reisenden vor Ort aktiv unterstützen. 

Rechte bei Absage im Vorhinein

All jene, denen der Flug schon vor der Abreise gestrichen worden ist, haben ebenfalls wieder zwei verschiedene Möglichkeiten, um dafür kompensiert zu werden: Einerseits können Reisende einen kostenlosen Ersatzflug buchen, was momentan aber schwer umsetzbar ist, da niemand sagen kann, wie lange die Kämpfe im Iran anhalten. 

Wenn die Rückreise so wie im aktuellen Krisenfall nicht möglich ist, dann muss die Reiseveranstaltung eine Unterkunft für bis zu drei Nächten organisieren. unterstützen. (Symbolfoto) | Foto: Donald Merrill/unsplash
  • Wenn die Rückreise so wie im aktuellen Krisenfall nicht möglich ist, dann muss die Reiseveranstaltung eine Unterkunft für bis zu drei Nächten organisieren. unterstützen. (Symbolfoto)
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Daher ist die zweite Option aktuell empfehlenswerter, hier bekommt man das Geld für den Flug zurückerstattet. Die Rückzahlung muss dabei innerhalb von sieben Tagen erfolgen, bei Pauschalreisen muss der Reiseveranstalter eine alternative Rückreise organisieren.

Selbstständige Stornierung

Kostenlos ist die Stornierung, wenn eine Reisewarnung besteht oder es schwere Sicherheitsrisiken vor Ort gibt. Am besten ist es hier, zuerst mit der Fluglinie oder dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen und eine Lösung zu suchen.

Die aktuellen Reisewarnungen und weitere Informationen finden sich auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

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Wenn die Rückreise so wie im aktuellen Krisenfall nicht möglich ist, dann muss die Reiseveranstaltung eine Unterkunft für bis zu drei Nächten organisieren. unterstützen. (Symbolfoto) | Foto: Donald Merrill/unsplash
Tausende Flüge weltweit mussten aufgrund des Krieges im Iran gestrichen werden. (Symbolfoto) | Foto: Austrian Airlines/Patrick Huber
Die derzeitigen Reisewarnungen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. | Foto: Bundesministerium europäische und internationale Angelegenheiten

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