Wildbret als Geschenk aus der Natur

Bezirksjägermeister Johann Krinner ist von der Qualität heimischen Wildbrets überzeugt.
  • Bezirksjägermeister Johann Krinner ist von der Qualität heimischen Wildbrets überzeugt.
  • hochgeladen von Susanne Veronik

Wildfleisch ist seit jeher ein wesentlicher Bestandteil der Ernährung. Was zeichnet dieses Fleisch im Besonderen aus?
Wahrscheinlich gibt es kein Fleischprodukt, das sich so vielseitig und schmackhaft zubereiten lässt, wie das Wildbret.
Unser Bezirk bietet – wie die gesamte Steiermark – ein reichhaltiges Angebot von Wildarten.
Somit gibt es rund um das Wild eine Vielzahl von Rezepten, die Sie auch gerne bei der Steirischen Landesjägerschaft anfordern können.

Wild ernährt sich in steirischen Revieren gesund von natürlichen Kräutern und Gräsern.
Das Wildbret weist ungesättigte Fettsäuren im großen Ausmaß auf und ist auch cholesterinarm, feinfasrig und leicht verdaulich.

Wildtiere haben eine uneingeschränkte Möglichkeit der individuellen Nahrungsselektion ohne Medikamentenzusatz, was für die die Aromabildung des Fleisches maßgeblich ist.
Zusätzlich hat das Wild eine unbegrenzte Möglichkeit der Bewegungsfreiheit ohne Stress, weshalb die Muskulatur optimal ausgebildet und durchblutet ist.


Was ist die Aufgabe des Jägers direkt nach dem Erlegen?

Sorgfältige und saubere Behandlung durch die erlegenden JägerInnen und die sofortige vorschriftsmäßige Kühlung garantieren Ihnen, dass nur gesundes Wild in höchster Qualität in den Handel gelangt.

Wie wird das Fleisch weiter behandelt?
Eigens dafür geschulte und behördlich registrierte kundige Personen überprüfen die Qualität des erlegten Wildes und stellen entsprechende Bescheinigungen aus.
Steirisches Wildbret von Wildtieren aus freier Natur in steirischen Revieren erhält man über den Fachhandel oder direkt bei örtlichen Jägern.

Bei welchem Wild sind welche veterinärmedizinischen Untersuchungen des Fleisches nötig?

Das Wildbret von Wildschweinen (auch Schwarzwild genannt) wird zusätzlich vom Amtstierarzt untersucht.

Wenn Wildfleisch an die Gastronomie weitergegeben wird, wie erfolgt die Kennzeichnung bzw. Beschau?
Bei jeder Weitergabe an Dritte ist eine Beschau inkl. Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben, deren Ergebnis auf dem Wildbretanhänger von geprüften Organen attestiert wird.

Im Sinne der von den Konsumenten zu Recht geforderten Lebensmittelsicherheit wird seitens der Jäger alles getan, damit ausschließlich hygienisch einwandfreies und hochwertiges Wildfleisch in Verkehr gebracht wird.

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