Leserbrief
Zum geplanten Lithiumabbau auf der Koralpe

Ab 2021 könnte auf der Koralpe Lithium abgebaut werden. (Symbolfoto)
  • Ab 2021 könnte auf der Koralpe Lithium abgebaut werden. (Symbolfoto)
  • hochgeladen von Simon Michl

"Wie wird die Koralm-Wasserqualität nachhaltig garantiert?" Das hinterfragt Marc Ortner, Alpenverein-Naturschutzreferent der Sektion Deutschlandsberg, in einem Leserbrief an die WOCHE.

Alle Bedenken, die den geplanten Lithiumabbau auf der Koralpe betreffen, haben einen gemeinsamen Nenner: unser Wasser. Da das Laßnitz- und Sulmtal vom LKW-Verkehr nicht betroffen sein wird und die Chemiefabrik in Kärnten geplant ist, dreht sich alles um die Gewässerökologie. Denn von der Unversehrtheit unserer Quellen, Quellenschutzgebiete und Gebirgsbäche hängt enorm viel ab – unsere gegenwärtige und künftige Trinkwasserversorgung, die Natur- und Artenvielfalt der Koralpe und somit auch die Naherholungsqualität, der Tourismus und unser Landschaftsbild.

Bei allen großen Projekten, egal ob es um die Infrastruktur oder um Rohstoffgewinnung geht, sollte eine Frage im Zentrum stehen: Wie lässt sich der Bedarf am intelligentesten, mit dem geringsten Schaden am Ökosystem und dem größten Nutzen für den Menschen, decken?

Für Lithiumabbau bedeutet dieser Ansatz, dass nur – wie auf der Koralpe geplant – Untertageabbau vertretbar ist, möglichst kurze Transportwege (eventuell mittels Seilbahn oder E-Mobilität) bis zur Weiterverarbeitungsanlage (die sich im Idealfall auf bereits zuvor versiegelter Fläche befindet) notwendig sind, hohe Umweltauflagen vorzuschreiben, sowie ein unabhängiges Monitoringsystem und Sicherheitsabstände zu Quellen bzw. Quellenschutzgebieten einzuhalten sind. Was Quellenschutz betrifft stellt sich die grundsätzliche Frage, warum die Republik Österreich überhaupt Schürfrechte für Gebiete vergibt, wo sich bekanntermaßen Quellen befinden. Ohne Wasser kein Leben – Erze und Mineralien haben deshalb eindeutig nachgeordnete Priorität. Quellen müssten demnach einen viel höheren Schutzstatus genießen, als es bis jetzt der Fall ist.

Da die Schürfrechte für den Lithiumabbau auf der Koralpe bereits vergeben wurden, muss unbedingt sichergestellt werden, dass ein unabhängiges und effektives Monitoringsystem etabliert wird. Da Kontrolle ohne entsprechende Strafen wirkungslos ist, müssen unbedingt abschreckende Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen werden. Entsprechende Umweltauflagen im Zuge des Mineralstoffverfahrens sind für die Umsetzung dieser Forderung allerdings ungeeignet. Das Beispiel "Windpark Handalm" beweist, dass von der UVP-Behörde vorgeschriebene Auflagen wirkungslos sein können.

Denn dort sollte es schon lange ein Vogelradar mit Abschaltautomatik geben das dafür sorgt, dass sich die Windräder bei herannahenden Vogelschwärmen automatisch abschalten. Wegen dieser Auflage hat der Österreichische Alpenverein damals im Zuge des Genehmigungsverfahrens auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Gleich nachdem der Windpark im Herbst 2017 ans Netz gegangen ist, hat der Alpenverein wegen Nichteinhaltung dieser Auflage Anzeige bei der BH Deutschlandsberg erstattet – trotzdem läuft der Windpark nach wie vor ohne Vogelschutz. Das "Totschlagmonitoring" als Alternative war damals für das Gericht zu Recht nicht ausreichend. Denn kleine Vögel oder Fledermäuse, die von einem Rotorblatt getroffen werden, werden förmlich in der Luft zerrissen – von ihnen bleibt nicht viel übrig, das vom Monitoring erfasst werden könnte. Und bei größeren Tieren stellt sich die Frage, wer schneller ist – Aasfresser oder der fürs Monitoring Zuständige. Es ist alarmierend, dass die BH Deutschandsberg wegen der falschen Behauptung „Es gibt kein Vogelradar am Markt“ bis jetzt keine Sanktionen erlassen hat. Da die Nichteinhaltung dieser Auflage für die Energie Steiermark (an der das Land Steiermark 75 Prozent der Anteile hält) keinerlei Konsequenzen hat, kann bedauerlicherweise nicht davon ausgegangen werden, dass behördliche Auflagen reichen, um den Wasserhaushalt der Koralm zu schützen.

Das "Sorgenkind" und Schutzgut "Koralm-Wasser" samt dem geplanten Lithiumabbau wirft daher noch einige Fragen auf: Wie kann eine unabhängige und wachsame "Wasserhaushalt-Schutz-Instanz" mit entsprechenden Kontroll- und Sanktionsrechten geschaffen werden? Mit welchen Methoden soll der Lithiumabbau betrieben werden und wie wird verhindert, dass fremde Stoffe in die Umgebung gelangen? Wie und in welchem Ausmaß wird der Lithiumabbau mit Wasser versorgt?

Im Gegensatz zu Medienberichten liegt die Minengenehmigung laut Montanbehörde noch nicht vor. Und weder mit der Stadtgemeinde Deutschlandsberg, noch mit dem Wasserverband oder dem Umweltausschuss wurde bis jetzt von European Lithium aus Kontakt aufgenommen – weder eine offizielle Stellungnahme oder irgendwelche Informationen zu dem Projekt wurden bis jetzt übermittelt. Wird hier konzernseitig aggressives Schönrede-Marketing betrieben um Investoren zu blenden?

von Marc Ortner, ÖAV-Naturschutzreferent Sektion Deutschlandsberg

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