Leerstandsabgabe
Großer Aufwand und wenig Ertrag für die Gemeinden

Für die Stadtgemeinde Deutschlandsbeg ist eine Leerstandsabgabe mit dem Abgabesatz von 7,50 Euro pro Quadratmeter zwar bereits beschlossen worden allerdings noch nicht in der Umsetzung. | Foto: Susanne Veronik
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  • Für die Stadtgemeinde Deutschlandsbeg ist eine Leerstandsabgabe mit dem Abgabesatz von 7,50 Euro pro Quadratmeter zwar bereits beschlossen worden allerdings noch nicht in der Umsetzung.
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Seit zwei Jahren kann in der Steiermark eine Leerstandsabgabe für nicht bewohnte oder vermietete Wohnungen eingehoben werden. 2024 tritt diese in vielen steirischen Gemeinden rückwirkend für das Jahr 2023 auch erstmals in Kraft. Wir haben uns dazu im Bezirk Deutschlandsberg umgehört. 

BEZIRK DEUTSCHLANDSBERG. Wer muss zahlen? Wer kann sich mit einer der vielen Ausnahmeregelungen von einer Zahlungspflicht befreien? Und was bringt überhaupt die Leerstandsabgabe? Diese Verordnung des Landes Steiermark bewegt derzeit die Gemüter im ganzen Land. 

Die Steiermark ist nämlich eines von drei Bundesländern, in denen die im Rahmen des Baupakets der Bundesregierung neu geregelte Leerstandsabgabe bereits seit zwei Jahren möglich ist. Die ersten Gemeinden und Städte starten 2024 rückwirkend für das Jahr 2023, eine Leerstandsabgabe einzuheben.

Diese Verordnung soll Eigentümerinnen und Eigentümer dazu motivieren, ihren leerstehenden Wohnraum zu vermieten. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Regelung sind die Gemeinden beauftragt, die allerdings nicht zu einer Handlung verpflichtet sind. Generell sind davon alle Wohnungen betroffen, zu denen 26 Wochen im Jahr keine Hauptwohnsitzmeldung abgegeben wird. Quasi als Rute ins Fenster hat das Land Steiermark eine Abgabe von 1.000 Euro pro 100 Quadratmeter gestellt. 

Infos zur Leerstandsabgabe


Mit dem Steiermärkisches Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz – StZWAG erhalten Gemeinden und Städte die Möglichkeit, für nicht vermietete oder bewohnte Wohnungen eine Abgabe vom Besitzer einzuheben. Diese Maßnahme soll einen Teil dieser Wohnungen wieder auf den Markt zu bringen und z.B. die Mietpreise zu entspannen.

Eine bürokratische Herkulesaufgabe

Daher rauchen derzeit in den Gemeindestuben die Köpfe, um die Erklärungen zu sichten, die bis zum 31. März für die Abgabepflichtigen einzureichen waren. Wer dies nicht getan hat, bei dem wird der Leerstand einer Schätzung unterzogen. 

Die Evaluierung erfolgt per Abgleich des Wohnungs- sowie des zentralen Melderegisters - und das dauert. Vor allem die vielen Ausnahmen, wie beispielsweise Genossenschaften, ziehen den Prozess in die Länge. 

Dass diese Evaluierung einen enormen bürokratischer Aufwand für alle damit befassten Gemeindebediensteten bedeutet, darüber ist man sich in den Gemeindeämtern quer durch den Bezirk einig. Ob der Aufwand die Mühe lohnt und damit auch etwas in der Gemeindekasse bleibt, wie vom Land Steiermark vorgesehen, wird sich also erst weisen. Darüber gibt man sich in den Gemeinden insgesamt eher skeptisch.

Wie siehst die die Regelung zur Leerstandsabgabe

Einheitlich ist der Quadratmeter-Satz in den beiden Ballungszentren, der Stadtgemeinde Deutschlandsberg sowie in der Marktgemeinde Stainz, in denen jeweils für die Wohnungs-Leerstandsabgabe ein Abgabensatz von 7,50 Euro pro Quadratmeter beschlossen worden ist.

"Wir haben somit der Empfehlung des Landes Steiermark entsprochen. Allerdings werden wir in der Stadt Deutschlandsberg mit der tatsächlichen Umsetzung noch etwas zuwarten und die Übereinstimmung mit den Katasterplänen u.a. genau überprüfen."
Bgm. Josef Wallner aus Deutschlandsberg

Der Vorteil dieser Verordnung besteht für den Stainzer Bürgermeister Karl Bohnstingl darin, dass eventuell durch diese Abgabe ein Leerstand vermieden werden kann und die Gemeinde zusätzliche Einnahmen hat. 

Die Nachteile? "Der Verwaltungsaufwand für die Einhebung diese Abgabe ist für jede Gemeinde enorm! Außerdem wird es durch die vielen Ausnahmen leider keine allzu große Einnahme für die Gemeinde geben."

Schon aus dem Landesgesetzblatt kann man erkennen wie schwierig es für die Gemeinden ist, die Ausnahmen der Abgabenpflicht zu beurteilen weil alle Begriffe doch sehr 'dehnbar' sind. "Auch durch die Erläuterungen vom Land Steiermark benötigt fast jede Gemeinde noch zusätzliches Personal, um diese den Bürgerinnen und Bürgern überhaupt einmal erklären zu können", betont Bohnstingl zum großen Aufwand in den Gemeindestuben.

Ein möglicher Rohrkrepierer

Wessen Wohnung ohne Ausschlussgrund in der Marktgemeinde Lannach leer steht, der wird künftig 9 Euro pro Quadratmeter Leerstandsabgabe zu zahlen haben, rückwirkend auf das Jahr 2023. 

In der Marktgemeinde Lannach beträgt die Leerstandsabgabe 9 Euro pro Quadratmeter. | Foto: Petru Rimovetz
  • In der Marktgemeinde Lannach beträgt die Leerstandsabgabe 9 Euro pro Quadratmeter.
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Bgm. Josef Niggas aus Lannach: "Wir haben damit im Sinne des Landes Steiermark gehandelt und die Vorschreibung zur Leerstandsabgabe im März im Gemeinderat beschlossen. Ich bin allerdings der Meinung, dass diese Leerstandsabgabe ein Rohrkrepierer sein könnte, da angesichts der vielen Ausnahmeregelungen wohl doch nicht so viel Geld hereinkommen wird, wie wahrscheinlich ursprünglich erhofft. Dem gegenüber steht der hohe bürokratische Aufwand. Es kommen auch sehr viele betroffene Bürgerinnen und Bürger zu uns und erklären, weshalb ihr Objekt derzeit gerade leer steht. Wir gewähren natürlich die Ausnahmen, soweit es geht."

Im Schnitt 8 Euro pro Quadratmeter als Satz

In dasselbe Horn stößt Alois Gangl, Bürgermeister von St. Josef Weststeiermark: "Auch wir haben die Leerstandsabgabe im Gemeinderat beschlossen, nämlich mit 8 Euro pro Quadratmeter, wobei die anteilsmäßige Einhebung für 2023 noch folgt. All diese Erhebungen sind ein enormer Arbeitsaufwand für uns im Gemeindebüro.  Ich kann keinen wirklichen Vorteil daraus ersehen."

8 Euro pro Quadratmeter beträgt auch die Leerstandsabgabe, die in der Marktgemeinde Preding für den Wohnungsleerstand wie auch für den Zweistwohnsitz beschlossen worden ist. Bgm. Elmar Steiner sieht zwar Einnahmen für die Gemeinden, "allerdings steht dem ein enormer Mehraufwand und eine nicht unerhebliche Angriffsfläche für die Bürgerinnen und Bürger gegenüber."

Ebenfalls 8 Euro beträgt der Quadratmeter-Satz für die Leerstandsabgabe bzw. Zweitwohnsitz im benachbarten Wettmannstätten.  "Alle Betroffenen wurden von uns darüber verständigt. Es war sehr produktiv, dass wir die Ausnahmeanträge schon mit den Erklärungen und dem Info-Schreiben mit ausgeschickt haben. Dadurch hat es weniger Diskussionen mit den Betroffenen gegeben. Viele haben daraufhin einen Ausnahmeantrag abgegeben bzw. den Zweitwohnsitz abgemeldet und einen Hauptwohnsitz angemeldet.  Teilweise haben die Abgabepflichtigen sogar schon einbezahlt", so Bürgermeister Peter Neger.

Er sieht sogar einen Vorteil darin, dass es mehr Ausnahmemöglichkeiten gibt, z.B. als Vorsorgewohnung für ein Kind. Doch auch für Peter Neger ist der Verwaltungsaufwand ein großer Nachteil sowie auch er meint,  "dass durch die vielen Ausnahmemöglichkeiten mit nicht viel mehr Einnahmen zu rechnen sein werde als früher bei der Ferienwohnungsabgabe."

Keine Leerstandsabgabe in St. Peter im Sulmtal

Im Europadorf St. Peter im Sulmtal hat man bisher keine Verordnung zur Einhebung einer Leerstandsabgabe im Gemeinderat beschlossen und somit auch nicht erlassen. 

Im Europadorf St. Peter im Sulmtal wird derzeit keine Leerstandsabgabe eingehoben. | Foto: Maria Fauth
  • Im Europadorf St. Peter im Sulmtal wird derzeit keine Leerstandsabgabe eingehoben.
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Bgm. LAbg. Maria Skazel begründet diese Tatsache folgendermaßen: "In der Gemeinde St. Peter im Sulmtal gibt es sehr wenig Leerstand. Außerdem gibt es so viele Ausnahmeregelungen, sodass der behördliche Aufwand derzeit in dieser Fassung des Gesetzes für unsere Gemeinde übermäßig groß wäre gegenüber den finanziellen Einnahmemöglichkeiten.
Zum Vergleich: Im letzten Einhebejahr der Ferienwohnungsabgabe wurden in St. Peter im Sulmtal knapp 1.000 Euro an Einnahmen verbucht."

"Wenn ich die aktuellen Artikel in den Medien verfolge, bzw. mich mit meinen Kollegen im Bezirk austausche, so ist aus meiner Sicht das Gesetz jedenfalls zu novellieren.
Notwendig ist die Leerstandsabgabe jedenfalls in den sogenannten Tourismushochburgen, wie z.B. Schladming, bzw. in den Großstädten wie Graz. 
Maria Skazel, Bürgermeisterin in St. Peter im Sulmtal

Zurückhaltung in Wies

Eher zurückhaltend gibt man sich auch in der benachbarten Marktgemeinde Wies: "Wir haben zwar einen Quadratmetersatz von 7 Euro im Gemeinderat beschlossen aber wir lassen diese Verordnung einmal im Infrastruktur-Ausschuss prüfen und besprechen sie dann erneut im Gemeinderat. Das Land Steiermark braucht jedenfalls auf diesen Wurf nicht stolz zu sein. Da war die Ferienwohnungsabgabe wesentlich gewinnbringender für die Gemeinden, die jetzt durch die Zweitwohnsitzabgabe ersetzt wird", meint Bgm. Josef Waltl.

Fazit: Der Verwaltungs-Ausfand in den Gemeinden ist gerade jetzt in der Phase der Evaluierung enorm. Die meisten Gemeinden bleiben offensichtlich unter der vom Land Steiermark anberaumten je nach Kategorie bis zu 10 Euro möglichen Quadratmeter-Satz als Obergrenze. Ob angesichts der vielen Ausnahme-Regelungen unter dem Strich wirklich so viele Mehreinnahmen für die Gemeinden übrig bleiben wird sich also noch zeigen.

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