St. Radegund
Anonymer Brief: Sorge um eine Baugenehmigung im Kurort

Immer wieder stehen Bauvorhaben von Privatpersonen in der Kritik. | Foto: Privat
  • Immer wieder stehen Bauvorhaben von Privatpersonen in der Kritik.
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MeinBezirk.at errichte ein Brief eines "besorgten Gemeindebürgers" aus St. Radegund: Die Verfasserin oder der Verfasser wirft der Gemeinde "Amtsmissbrauch" vor, es geht um eine Baugenehmigung, die angeblich unrechtmäßig erteilt wurde. Wir haben nachgefragt.

ST. RADEGUND. St. Radegund zählt zu jenen Gemeinden im Norden des Bezirks, die in den letzten Jahren immer mehr Zuwachs verzeichnen konnte. Deshalb sind auch Wohnraum und Infrastrukturmaßnahmen gefragt. Unter dem "St. Radegund beleben – St. Radegund bewegen" hat man es sich zur im Rahmen einer Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung seit Ende 2021 zur Aufgabe gemacht, ins direkte Gespräch mit den Bewohnerinnen und Bewohnern zu gehen.

Mehr dazu:

Direkter Austausch mit Bewohnern gewünscht

Und doch gibt es immer wieder Situationen, die große Sorgen bei Bewohnerinnen und Bewohnern auslösen. So hat MeinBezirk.at ein Brief erreicht, in dem die Verfasserin oder der Verfasser den Ärger über einen Neubau kundtut. So soll in der direkten Nachbarschaft neben der Kalvarienbergstraße ein Stall abgerissen worden sein – mit positiven Folgen: "Es war dadurch eine bessere Sicht und bessere Gesamtsituation im gesamten Kreuzungsbereich gegeben", heißt es. 

Sorge um die Sicherheit

Allerdings soll das weitere Vorgehen einen bitteren Nachgeschmack haben: An der Stelle, an der der Stall Stand, wurde eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus erteilt. "Eine regelrechte Schande und vor allem rechtswidrig", schreibt die Verfasserin oder der Verfasser weiter und wirft der Gemeinde vor, dass kein Abstand zur öffentlichen Gemeindestraße eingehalten wird, weshalb sich die "jetzt schon schmale Straße verengt".

Weiters heißt es, dass sich in diesem Bereich viele Kinder auf dem Weg zur Volksschule machen, der Bau in Sachen Sicherheit demnach wohl ein "grobes Vergehen seitens der Gemeinde" sei. Der Abstand zur Straße sei gar so gering, dass "jetzt niemals ein Gehsteig errichtet werden" könne. 

Bürgermeister beruhigt

Im Steiermärkischen Baugesetz heißt es dazu: 

§ 13, Abstände

(2) Jede Gebäudefront, die nicht unmittelbar an einer Nachbargrenze errichtet wird, muß von dieser mindestens so viele Meter entfernt sein, wie die Anzahl der Geschosse, vermehrt um 2, ergibt (Grenzabstand).

Darin enthalten ist allerdings auch, dass die Abstandsbestimmungen nicht für Gebäude gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen (Abschnitt 13) sowie einigen Sonderfällen gilt. 

Bürgermeister Hannes Kogler bestätigt gegenüber MeinBezirk.at, dass an dieser Stelle ein Haus errichtet wird, das auf dem alten Bestand ein neuer wieder aufgebaut wird. Für den Abbruch gab es ordnungsgemäß einen Abbruchbescheid. Kurz: Sozusagen wird der "Umriss" genau des neuen Objektes genau eingehalten. "Der Mindestabstand zum Gehsteig wird eingehalten, es muss einen Abstand geben. So sieht es das Gesetz vor. Außerdem geht das mitten im Ort gar nicht anders", teilt er mit. 

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