Land Steiermark
Freie Impfaktion in Gratkorn für Jugendliche

Am Wochenende können sich Jugendliche ohne einen Termin impfen lassen. Auch in Gratkorn wird geimpft. | Foto: pixabay
  • Am Wochenende können sich Jugendliche ohne einen Termin impfen lassen. Auch in Gratkorn wird geimpft.
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  • hochgeladen von Nina Schemmerl

Am 24. und 25. Juli wird in der Steiermark flächendeckend geimpft. Die Impfmöglichkeit ist vor allem für Jugendliche und junge Erwachsene gedacht. Auch in Gratkorn gibt's die Möglichkeit zur Corona-Schutzimpfung.

Am Wochenende bietet das Land Steiermark an insgesamt 15 Standorten beziehungsweise Impfstraßen eine Impfaktion an, zu der keine Anmeldung erforderlich ist. Am Samstag und Sonntag ist es so weit. Zwar kann sich prinzipiell jeder an diesen beiden Tagen impfen lassen, angesprochen werden aber vorrangig Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren sowie auch junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr. 

Ausbreitung unterbinden

Das Ziel der Aktion: Aktuell ist es vor allem die Altersgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich aufgrund der Öffnung der Nachtgastro oder vermehrter Treffen, die nach einer langen Kontaktbeschränkungs-Phase wieder möglich sind, ansteckt. Damit ausreichend Schutz gegeben ist und diese Altersgruppe wiederum nicht andere ansteckt, will das Land Steiermark genau bei dieser Zielgruppe die Ausbreitung der grassierenden Delta-Virusvariante unterbinden.

Alle Infos kompakt:

  • Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren werden am kommenden Wochenende mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft, die Vollimmunisierung erfolgt nach circa drei Wochen.
  • Für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr steht für die sofortige Vollimmunisierung auch der einmal zu verabreichende Impfstoff von Johnson & Johnson zur Verfügung.
  • Am Samstag, 24. Juli, findet die freie Impfaktion von 8 bis 14 Uhr statt. Unter anderem in Gratkorn (in der Sporthalle), in Graz (Messe/Halle A), Leoben (Baumax Halle), Premstätten (Schwarzl Freizeitzentrum) oder Weiz (Stadthalle).
  • Jugendliche unter 14 Jahren brauchen für die Verabreichung der Impfung die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten auf dem Aufklärungsbogen. Es ist daher erforderlich, dass 12- und 13-Jährige jedenfalls in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zur Impfstraße kommen.
  • Ab dem 14. Geburtstag sind die Jugendlichen selbst entscheidungsfähig und benötigen keine Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
  • Alle Personen, die sich impfen lassen wollen, brauchen keinen Termin, müssen aber einen Lichtbildausweis, die E-Card und den (gelben) Impfpass mitbringen (dieser ist, wenn nicht vorhanden, vorab in einer Apotheke zu holen).
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