Lieboch
Freitesten unmöglich

Liebocher Familie sieht das "Absitzen" der 14 Tage als K2-Kontaktperson für Kinder als nicht zweckmäßig an. Rechtliche Vorgaben sind aber klar. | Foto: freepik
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K2-Personen dürfen erst nach 14 Tagen aus der Quarantäne, das stößt einer Liebocher Mutter sauer auf.

Die Pandemie stellt uns alle vor besondere Herausforderungen. Besonders betroffen sind arbeitstätige Eltern. Ob ihre schulpflichtigen Kinder in die Schule dürfen oder nicht, das war in den letzten Monaten ein ständiges Hin und Her. Aktuell scheint wieder eine Regelmäßigkeit und ein gewisser Alltag Einkehr gefunden zu haben.

14 Tage Quarantäne

Das ist allerdings nicht so, wenn eine Klassenlehrerin positiv auf Corona getestet wurde. Konkret geht es darum, dass die siebenjährige Tochter einer Liebocher Familie, die eine Grazer Schule besucht, als Kontaktperson K2 gemeldet wurde, weil ihre Lehrerin positiv getestet wurde. "Das ist ja vollkommen nachvollziehbar", sagt die Mutter. Nicht nachvollziehbar für die Liebocherin sei allerdings, dass ihre Tochter diesen Absonderungsbescheid als Einzige ihrer Klasse erhalten hat. Die Mitschüler, die mit Wohnsitz Graz gemeldet sind, allerdings nicht. Die Mutter ortet gar Behördenwillkür und nimmt die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung ins Visier. "Die Entscheidung über die jeweilige Einteilung als Kontaktperson trifft der Epidemie-Arzt", betont Graz-Umgebungs Bezirkshauptmann Andreas Weitlaner. Dafür gibt es einen zentralen Ärzte-Dienstpool für die gesamte Steiermark. Die Bezirksverwaltungsbehörden und auch die zuständige Amtsärztin sind dafür nicht direkt verantwortlich. Die Bescheiderstellung erfolgt dann allerdings seitens der jeweiligen BH. Während man sich als Kontaktperson K1 nach zehn Tagen freitesten kann, gilt dies für K2-Personen übrigens nicht. Die 14 Tage waren abzusitzen, und das Kind musste betreut werden. "Einige Arbeitgeber machen das auf Dauer garantiert nicht mit und suchen sich schlimmstenfalls anderes Personal", so die Liebocherin abschließend.

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