Obacht beim Böllerschießen

Böller können einerseits zur Gefahr werden, sind andererseits aber auch als Lärmbelästigung für Anrainer nicht angenehm. | Foto: MAK/fotolia
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Ostern läutet auch die Zeit der Böllerschüsse im Morgengrauen ein.

Haben Sie schon einmal Böller geschossen? Dann wissen Sie sicher, dass dafür eine behördliche Bewilligung notwendig ist, oder doch nicht?

Bewilligung ist notwendig

Jetzt, wo es draußen wieder wärmer wird, nehmen auch Feiern wie Hochzeiten zu. Das Wecken des Brautpaars mit Böllerschüssen gehört mancherorts zur Tradition. Auch zu Ostern werden hie und da Böller geschossen. Was viele nicht wissen, ist, dass man dafür eine Genehmigung braucht. Seitens der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung weist man darauf hin, dass für das Böllerschießen eine behördliche Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich ist und das Schießen nur unter Verwendung von Böller- oder Salutkanonen mit Böllerpatronen sowie Sicherheitsböllern durchgeführt werden darf. Die Verwendung anderer Vorrichtungen wie Böller (Schießbecher) ist verboten. Es wird auch auf das hohe Verletzungsrisiko und die daraus resultierenden Folgen von straf- oder zivilrechtlicher Seite hingewiesen. Zudem wird empfohlen, mit dem örtlichen Bürgermeister, der Polizei und gegebenenfalls mit der Feuerwehr Kontakt aufzunehmen und die Schießzeiten wegen möglicher Lärmbelästigung abzusprechen. Ungebührlich störender Lärm stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu 2.000 Euro bestraft werden.

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