(Online-)Hilfe, wenn das Geld nicht ankommt

Damit Kunden und Gemeinden zum Geld kommen, muss auch gefordert werden – dabei unterstützt das Online-Service. | Foto: Fotolia
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Man könnte davon ausgehen, dass es selbstverständlich ist, für erbrachte Leistungen auch die verdiente Entlohnung zu erhalten. Häufig können oder wollen Auftraggeber aber nicht zahlen – oder sie zögern die Zahlung einfach hinaus. Wer zu lange auf Antworten wartet, lässt als Gläubiger eine offene Schuld von einem Inkassobüro regeln. An dieser Stelle hat die Rechtsanwaltskanzlei Hans Georg Popp in Gratwein-Straßengel mit www.inkassoanwalt.online ein neues Service für Privatpersonen, Unternehmer und Gemeinden erstellt. "Viele Menschen haben eine gewisse Hemmschwelle davor, für ihre Arbeit auch den Lohn einzufordern. Nach dem Motto 'Bevor ich es mir mit dem Kunden verscherze‘ wird nicht weiter nachgefragt. Aber wer nicht fordert, der bekommt auch nichts", erzählt Popp aus Erfahrung mit Mahnverfahren. Gerade Klein- und Mittelbetriebe sowie Freiberufler können hier genannt werden. Umgekehrt, sagt er, sei auch die Zahlungsmoral gesunken. Aus diesem Grund hat die Rechtsanwaltskanzlei, die heuer das 20-jährige Firmenjubiläum feiert, das Online-Service entwickelt.

Sicherheit und Transparenz

"Es zeigt sich, dass ein anwaltliches Mahnschreiben, ein Stempel, sehr wirksam ist. Gut die Hälfte aller Anliegen ist damit schon gelöst." Neu dabei ist, dass das Inkassoverfahren online abgewickelt wird. Aufträge und Rechnungen werden einfach hochgeladen, wodurch ein Verfahren ortsungebunden erledigt wird. Dabei spielen Sicherheit und Transparenz eine wichtige Rolle, denn die Plattform bietet gerade vor dem Hintergrund von Fake-Inkassos und dubiosen Online-Unternehmen professionelles Forderungsmanagement durch Anwälte. "Natürlich sind wir trotzdem persönlich für Kunden da. Aber auch rechtsberatende Berufe haben die Tendenz zur Digitalisierung. Der elektronische Rechtsverkehr hat stark zugenommen", sagt Popp, der sich vor allem auf Wirtschaftsrecht, Unternehmenssanierungen und Insolvenzrecht spezialisiert hat. Das Online-Service ist ebenso für Kommunen gedacht.

Damit Kunden und Gemeinden zum Geld kommen, muss auch gefordert werden – dabei unterstützt das Online-Service. | Foto: Fotolia
Hans Georg Popp | Foto: Foto Salon Deluxe
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