Gemeinderatswahl
Wahlrecht ist keine Frage des Alters
Wählen zu gehen ist ein Grundrecht. Aber wie wählen Menschen, die in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind?
Die Gemeinderatswahlen stehen vor der Tür. Dabei wird vor allem um Stamm- und Neuwähler gekämpft. Wie wählt aber die ältere Generation, die im Pflege- oder Altersheim wohnt? Wir haben nachgefragt, was es mit der "fliegenden Wahlkommission" auf sich hat.
Selbstbestimmte Entscheidung
Wer steht für was ein, welche Partei will dieses und jenes umsetzen: Die junge Generation ist tagtäglich, vor allem durch Social Media, bestens über Wahlen und das Wahlprozedere informiert. Bei Menschen, die aufgrund ihres hohen Alters oder Erkrankungen in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, wird Eigenständigkeit und Selbstbestimmung genauso großgeschrieben. Wie bei "Gepflegt Wohnen" in Übelbach. Zu Informationen kommen die Bewohner hier durch Gespräche mit dem Team und untereinander, gegebenenfalls auch durch Infobroschüren. Wahlbeeinflussung ist, betont Pflegedienstleitung Beatrix Christandl, aber natürlich strikt verboten. "Wir sprechen im Vorfeld der Wahlen mit den Bewohnern. Jeder Bewohner hat eine eigene Einstellung zur Politik. Deshalb trifft auch jeder seine eigene Entscheidung."
Das Pflegeheim Lasata in Attendorf bietet Pflege-Betreuung für demenzkranke Menschen. Auch hier ist Wählen ein Thema. Vorurteile, dass ältere Menschen, vor allem Demenzkranke, "nicht mehr wählen gehen brauchen", sind für die neue Pflegedienstleitung Anita Binder nicht tragbar. "Diese Menschen sind ein Teil der Gesellschaft, sie sind die Aufbaugeneration. Sie haben das Recht zu wählen. Dieses Recht erlischt nicht." Damit die Bewohner aber an Informationen kommen, ist die Gemeinde gefragt. Hier ist man bemüht, durch Gespräche und das Lesen von Zeitungen auf den neuesten Stand der Politik zu kommen. Denn es geht um einen sozialen Aspekt. "Früher war das Wählen-Gehen ein Erlebnis im Ort. Wenn wir hier im Haus darüber reden, kommen die Leute zusammen", so Binder.
Die Wahl kommt ins Haus
Doch wie kommt das Kreuzerl auf den Stimmzettel? Auf Antrag des Wahlberechtigten kommt die "fliegende Wahlkommission" ins Haus; sie ist für all jene gedacht, die nicht mehr gehfähig, gar bettlägerig sind oder aufgrund eines anderen krankheits- oder altersbezogenen Grunds nicht mehr ins Wahllokal können. "Mit der Briefwahl ist die ‚fliegende Wahlkommission‘ aber rückläufig geworden", erklärt Maximilian Ostermayer aus der Allgemeinen Verwaltung in Übelbach. Dabei sieht er in ihr viele Vorteile. "Unter anderem, dass das Risiko gefälschter Stimmen bei der Briefwahl höher ist oder dass man nicht ins Gespräch kommt."
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