Zivilschutz Graz-Umgebung
Der ZS-GU informiert: Selbstschutz – Hochwasser

Foto: Peter Kirchengast
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Da in einigen Bezirken der Steiermark „Land unter“ ist und auch eine „Zivilschutz-Warnung“ ausgesprochen wurde, möchte der Zivilschutz Graz-Umgebung auf einige Selbstschutzmaßnahmen zu den Gefahren von „Hochwässer“ erinnern und div. Verhaltensregeln anbieten. Hier muss man vier verschiedene Hochwassersituationen unterscheiden, die unterschiedliche Abwehrmaßnahmen verlangen. Das sind einerseits Hochwasser aus Flüssen und Bächen (welche wir zurzeit in großen Teilen Südösterreichs haben), sowie Grundwasserhochstand (der nach dem sogenannten Flächenhochwasser Tage später auftritt) und andererseits Hangwasser und Kanalrückstau.

Durch die starke Siedlungsentwicklung sind viele Flächen in Folge versiegelt. Der Boden kann das Wasser nicht mehr aufnehmen und es fließt an der Oberfläche ab. Straßen und Wege verwandeln sich so in reißende Bäche. Sind die Böden durch vorangegangene Niederschläge sehr stark durchfeuchtet, oder durch lange Trockenperioden stark ausgetrocknet, kann der Niederschlag ebenfalls nicht versickern. Wasser fließt dann über Wiesen und Äcker, besonders bei Hanglagen, ab. Daher spricht man auch von Hangwasser. Diese können große Schäden an Gebäuden und Infrastruktur anrichten.

Tipps für die Bewältigung:

Abdichten mit Sandsäcken bei Oberflächenwässer

  • Ein sehr wirksamer Schutz bei Hochwasser sind gefüllte Sandsäcke. Eine Schutzmauer mit Sandsäcken ist sehr schnell gebaut und hält in den meisten Fällen auch Stand.
  • Wichtig ist, dass diese nur zu 2/3 befüllt werden, so erreicht man die bestmögliche Dichtwirkung. Feiner Sand ist zu bevorzugen.
  • Beim Verlegen der Sandsäcke ist darauf zu achten, dass sie ähnlich wie eine Ziegelmauer im Verbund geschlichtet werden.

Abdichten mit Schalungsplatten bei Oberflächenwässer

  • Bei Häusern, die besonders gefährdet sind, weil sie in einer Senke liegen, empfiehlt sich das Anbringen von U-Schienen. 
  • Das Konzept ist denkbar einfach. Zum Beispiel werden bei der Eingangstür oder beim Tor links und rechts U-Schienen in die Fassade integriert. Im Ernstfall können so sehr schnell Schalungsplatten eingeschoben werden, die einen wirksamen Schutz gegen das Hochwasser und den Schlamm darstellen. 
  • Dieses Konzept funktioniert auch bei tieferliegenden Fenstern und anderen Objekt-öffnungen.

Der Grundwasserspiegel steigt

Der Grundwasserspiegel steht im Zusammenhang mit dem Wasserstand der umliegenden Gewässer. Steigt der Wasserstand, so steigt auch das Grundwasser an. Es steigt verzögert und kann sich auch nach dem Ablaufen eines Hochwassers noch für einige Zeit weiter erhöhen. Gebiete, die durch Dämme bzw. Rückhaltebecken geschützt sind, können auch betroffen sein.

Eindringen von Grundwasser durch Kellerwände oder Kellersohle

  • Bei Häusern kann Grundwasser auch als Rückstauwasser durch die Kanalisation eindringen. 
  • Grundwasser kann auch durch Undichtheiten bei Hausanschlüssen wie Rohrwege, wie Kabel, welche nicht druckwasserdicht und ins Mauerwerk eingebettet sind, oder durch undichte Fugen eindringen. 
  • Bei „Gewässernah“ kann vereinfacht angenommen werden: Hochwasserstand = Grundwasserstand. Bei einem Anstieg entstehen auf Grund des Wasserdrucks, Beanspruchung der Bauwerkssohle und -wände.

Einige wichtige „Unwetter-Tipps“ des Zivilschutzverbandes:

  • Bei Dunkelheit nur gut ausgeleuchtete Plätze und Wege benützen. 
  • Nicht notwendige Fahrten mit dem Auto sind zu unterlassen. 
  • Kein Durchfahren von überfluteten Unterführungen bzw. Straßen – PKW kann aufschwimmen! 
  • Umleitungen und Straßensperren durch Behörden oder Einsatzkräfte sind unbedingt zu befolgen. 
  • Zufahrtswege zu Einsatz- und Schadensorten sind freizuhalten. 
  • Vorsicht in den Uferbereichen der Bäche und Flüsse, die Böden sind aufgeweicht und es besteht die Gefahr, dass man abrutscht und mitgerissen wird. 
  • Kleine Gewässer (Rinnsal, Straßengräben) können zu reißenden Bächen ansteigen. 
  • Kein Lösen von Verklausungen in Bächen ohne Eigensicherung (Rettungsleine, Schwimmweste). 
  • Vorsicht beim Betreten von überschwemmten Kellern (Gefahr von Stromschlägen durch feuchte Elektrogeräte, Steckdosen oder Stromleitungen). 
  • Vorsicht beim Betreten von überfluteten Flachdächern mit Photovoltaikanlagen (Abschaltung veranlassen bzw. durchführen). 
  • Bei Wassereintritt in den Keller – Vorsicht beim Öffnen von Türen oder Fenstern – es kann zu einem plötzlichen und massiven Wassereintritt kommen. 
  • Bei plötzlichem Wassereintritt in Wohnräume rasch obere Stockwerke aufsuchen. 
  • Das sporadische Reinigen und Freilegen von Abflüssen, Schächten und Einlaufgittern mit Bedacht und Vorsicht (Einsturzgefahr, Einstraucheln) vornehmen. 
  • Das Aufbauen von einfachen Barrieren zur Verhinderung des Eintrittes bzw. zur Umleitung von Oberflächenwasser mit Rücksicht der Nachbarschaft vornehmen. 
  • Im Anlassfall kein Risiko eingehen, im Fall der Fälle die Feuerwehr unter Notruf 122 bzw. EURO-Notruf 112 alarmieren.

Serviceangebot des ZS-GU:  div. veröffentlichte digitale Informationsschriften gibt es auch in gedruckter Form zum Nachlesen – Bestellung unter zivilschutz.gu@stzsv.at.

Weiters bietet der Zivilschutzverband der Bevölkerung zum Thema Hochwasser, die „Hochwasser-Mappe“ mit div. Checklisten, Merkblättern und Ratgebern kostenlos an.

ZS-BL Peter Kirchengast - Zivilschutz Graz-Umgebung
8077 Gössendorf – Bienenweg 5 / Tel: 0664/3661013

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