Bezüge 2024
Gehälter von Bürgermeistern und Gemeindevorständen in der Steiermark

Die Bezüge der Bürgermeister und anderen Gemeindevorstände richten sich in der Steiermark direkt nach dem aktuellen Bezug von Abgeordneten im Nationalrat.
Dieser beträgt aktuell für das Jahr 2024 € 10.351 pro Monat oder 144.914,00 Euro Brutto jährlich (14x) und liegt 4,85% über dem dem Bezug des Vorjahrs 2023.
Laut Berechnung der Anpassungsfaktoren durch den Rechnungshof aufgrund der Inflation wären die Politikerbezüge in Österreich ab 01.01.2024 automatisch um 9,71% gestiegen – im Nationalrat wurde aber eine halbierte Erhöhung beschlossen.

Laut Steiermärkisches Gemeinde-Bezügegesetz erhalten Bürgermeister je nach Gemeindegröße einen fixen Prozentsatz dieses Ausgangsbetrags:

§ 6 –Bezug des Bürgermeisters
(1) Den Bürgermeistern gebührt ein Bezug in der Höhe des nachstehenden Prozentsatzes des Ausgangsbetrages gemäß § 2:
 in Gemeinden bis 500 Einwohnern 25 %
 in Gemeinden von 501 bis 1.000 Einwohnern 30 %
 in Gemeinden von 1.001 bis 2.000 Einwohnern 40 %
 in Gemeinden von 2.001 bis 3.000 Einwohnern 45 %
 in Gemeinden von 3.001 bis 5.000 Einwohnern 50 %
 in Gemeinden von 5.001 bis 7.000 Einwohnern 60 %
 in Gemeinden von 7.001 bis 10.000 Einwohnern 65 %
 in Gemeinden von 10.001 bis 15.000 Einwohnern 75 %
 in Gemeinden von 15.001 bis 20.000 Einwohnern 85 %
in Gemeinden von 20.001 bis 30.000 Einwohnern 95 %
in Gemeinden über 30.000 Einwohnern 100 %
(Ausnahme Bürgermeisters Stadt Graz 155%)*

(2) Wenn ein Bürgermeister seine Funktion hauptberuflich ausübt, erhöht sich der Bezug gemäß Abs. 1 um 25 %.

Bruttogehälter der Bürgermeister 2024 in der Steiermark

bis 500 Einwohner.: € 2.587,80 nebenberuflich / € 3.234,70 hauptberuflich
501 - 1000 Einw.: € 3.105,30 / € 3.881,60
1.001 - 2.000 Einw.: € 4.140,40 / € 5.175,50
2.001 - 3.000 Einw.: € 4.657,00 / € 5.822,40
3.001 - 5.000 Einw.: € 5.175,50 / € 6.469,40
5.001 - 7.000 Einw.: € 6.210,60 / € 7.763,30
7.001 - 10.000 Einw.: € 6.728,20 / € 8.410,20
10.001 - 15.000 Einw.: € 7.763,30 / € 9.704,10
15.001 - 20.000 Einw.: € 8.798,40 / € 10.997,90
20.001 - 30.000 Einw.: € 9.833,50 / € 12.291,80
über 30.000 Einw.: € 10.351,00 nebenberuflich / € 12.938,80 hauptberuflich
Graz € 16.044,10 pro Monat*

* Für den Bürgermeister der Stadt Graz wird davon ausgegangen, dass er dies hauptberuflich ausübt und somit gilt dort der Aufschlag von 25% nicht.

Alle Bürgermeister und Vorstandsmitglieder erhalten den monatlichen Bezug 12 mal und zusätzlich pro Quartal ein Sechstel des Jahresbezugs - also jährlich insgesamt 14x den monatlichen Bezug.


Bruttogehälter der Gemeindevorstände 2024 in der Steiermark

Vizebürgermeister und Gemeindekassiere/Finanzreferenten (welche die Buchhaltung nicht selbst machen) erhalten 30% vom Bezug ihres jeweiligen Bürgermeisters (nebenberuflich).

Bezüge für Vizebürgermeister und Gemeindekassier bzw. Finanzreferent - Brutto pro Monat 2024
bis 500 Einwohner: € 776,30
501 - 1000 Einwohner € 931,60
1.001 - 2.000 Einwohner € 1.242,10
2.001 - 3.000 Einwohner € 1.397,40
3.001 - 5.000 Einwohner € 1.552,70
(ab 3.000 Einwohner zwei Vizebürgermeister)
5.001 - 7.000 Einwohner € 1.863,20 
7.001 - 10.000 Einwohner € 2.018,40
10.001 - 15.000 Einwohner € 2.329,00
15.001 - 20.000 Einwohner € 2.639,50
20.001 - 30.000 Einwohner € 2.950,00
über 30.000 Einwohner € 3.105,30
Graz 130% € 13.456,30 pro Monat (ein Vizebürgermeister)

In Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern gibt es noch weitere Vorstandsmitglieder mit monatlichen Bezug,  diese erhalten 20% von Bürgermeisterbezug (nebenberuflich).

Bezüge für weitere Vorstandsmitglieder und Stadträte brutto pro Monat 2024
3.001 - 5.000 Einwohner € 1.035,10
5.001 - 7.000 Einwohner € 1.242,10
7.001 - 10.000 Einwohner € 1.345,70
10.001 - 15.000 Einwohner € 1.552,70
15.001 - 20.000 Einwohner € 1.759,70
20.001 - 30.000 Einwohner € 1.966,80
über 30.000 Einwohner € 2.070,20
Graz € 12.421,20

Laut Bezügegesetz können Gemeinden die Gehälter um 25% erhöhen:
"Wenn in einer Gemeinde aufgrund der besonderen Aufgabenstellung in wirtschaftlicher, kultureller, sozialer oder sonstiger Hinsicht eine erhöhte Arbeitsbelastung anfällt, kann unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinderat durch Beschluss, der zu begründen ist, den Bezug gemäß Abs. 1 um 25 % erhöhen. Dieser Beschluss ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Von einer solchen Bezugserhöhung sind Bürgermeister, die ihre Funktion hauptberuflich ausüben, ausgeschlossen."

Diesen Beschluss gibt es in der Steiermark aber nur in sehr wenigen Gemeinden wie zum Beispiel Raaba-Grambach, der mit Abstand finanzstärksten Gemeinde der Steiermark.

Möglichkeit für monatliche Bezüge und Sitzungsgeld für weitere Gemeinderäte

Allen anderen Gemeinderäte steht laut Bezügegesetz kein Gehalt oder Sitzungeld automatisch zu, diese müssen falls politisch gewollt, erst im Gemeinderat beschlossen werden. Das Bezügegesetz gibt aber die Höchstbeträge vor:

Laut Bezügegesetz kann der Gemeinderat monatliche Bezüge bis zur Höhe von weiteren Vorstandsmitgliedern (20% des nebenberuflichen Bgm.) für Ausschussobleute und Gemeinderäte mit besonderen Aufgaben (Referenten) beschließen.

Für alle anderen Gemeinderäte ohne monatlichen Bezug kann im Gemeinderat ein Sitzungsgeld pro Gemeinderatssitzung und pro Ausschusssitzung beschlossen werden.
Die Höchstbeträge richten sich wie alles bisher nach dem monatlichen Nationalratsgehalt von 10.351 Euro im Jahr 2024. Für Gemeinderatssitzung ist das maximale Sitzungsgeld mit 1,50% (155,27 Euro) bzw. 1% für Ausschusssitzungen (103,51 Euro) festgelegt.

Eine Ausnahme bildet hier wie überall die Landeshauptstadt Graz, wo jedem Gemeinderat ein monatlicher Bezug zusteht:
"Den Mitgliedern des Gemeinderates, die nicht dem Stadtsenat angehören, gebührt ein Bezug in der Höhe von 23 % des Ausgangsbetrages gemäß § 2 Abs. 1."
Gemeinderäte in Graz erhalten somit einen monatlichen Bezug in Höhe von 2.380,70 € pro Monat bzw. € 33.329,80 pro Jahr. Weiters gibt es in Graz

Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.