Freie Schulwahl nur auf dem Papier?

Schulsprengel: Fünf Jugendliche können ihr neuntes Schuljahr nicht wie gewünscht in der PTS Deutschfeistritz absolvieren. | Foto: Bilderbox
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  • Schulsprengel: Fünf Jugendliche können ihr neuntes Schuljahr nicht wie gewünscht in der PTS Deutschfeistritz absolvieren.
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"Mein Sohn ist die letzten vier Jahre in Deutschfeistritz zur Schule gegangen und soll nun das Poly-Jahr in Gratkorn absolvieren, obwohl er das nicht will", meint Frau Steyskal. Man habe den Antrag für das Poly Deutschfeistritz rechtzeitig gestellt und sei aus allen Wolken gefallen, als der negative Bescheid ins Haus flatterte. Nun habe man kaum mehr Zeit, eine Alternative zum Poly Gratkorn zu finden.

Negativ-Bescheid

Die Eltern hatten sich aufgrund der Orientierungsstufe und des guten Rufs für das Poly Deutschfeistritz entschieden. Beim Stellen des Antrags Anfang März habe auch das Poly Gratkorn noch über keine Orientierungsstufe verfügt. "Die Orientierungsstufe war mit ein Eintscheidungsgrund. Wir haben die Anträge fristgerecht Anfang März eingebracht", so die verzweifelten Eltern.

Gleich und gleicher?

Der rechtliche Hintergrund: Es besteht freie Schulwahl im eigenen Schulsprengel. Wer eine Schule in einem anderen Schulsprengel besuchen will, muss einige Auflagen beachten. Im vorliegenden Fall dreht sich alles darum, dass eine Schule im eigenen Schulsprengel nun auch dasselbe Angebot bietet wie die Schule außerhalb des Sprengels. "Es ist uns klar, dass es Auflagen geben muss, aber ich verstehe nicht, warum Kinder aus Gratkorn, Gratwein und Rein nach Deutschfeistritz gehen dürfen, aber Kinder aus Judendorf nicht", meint Frau Haas, die ihre Tochter ebenfalls für das Poly Deutschfeistritz angemeldet hat.

Bürgermeister entscheidet

Im Regelfall entscheidet der Bürgermeister, da die Gemeinde ein etwas höheres Schulgeld beim Besuch von sprengelfremden Schulen bezahlt.
Judendorfs Bürgermeister Harald Mulle sieht hier Handlungsbedarf vom Gesetzgeber: "Wir haben grundsätzlich freie Schulwahl, die durch die Auflagen bezüglich der Sprengel allerdings abgeschwächt wird. Da gehört von Gesetzes wegen etwas gemacht." Man habe in Judendorf in den letzten zehn Jahren immer den Bezirksschulinspektor als pädagogische Instanz entscheiden lassen und sich seiner Entscheidung angeschlossen. Und das sei nun auch in den vorliegenden Fällen so.
"Ich werde diese Linie beibehalten, sonst würden alle bisher getroffenen Entscheidungen ad absurdum geführt", erläutert Mulle.

Gesetzeslage eindeutig

Laut dem regionalen Bildungsplan vom Jänner 2013 ist vorgesehen, dass die im Schulsprengel wohnhaften Schulpflichtigen das Recht und die Pflicht haben, die Sprengelschule zu besuchen. Das bedeutet wieder eine strengere Einhaltung der Sprengelregelung. "Dass die Eltern verstimmt sind, verstehe ich, die Gesetzeslage ist in dem Fall aber eindeutig", versteht Bezirksschulinspektor Reinhard Wolf die verärgerten Eltern. Auf die Frage, warum selbst einige Gratkorner Kinder einen positiven Bescheid bekommen haben, meint Wolf: "Alle Anträge, die ich vor dem Tag, an dem die Orientierungsstufe im Poly Gratkorn offiziell wurde, bekommen habe, habe ich auch noch positiv beurteilt."

3 FRAGEN AN
Reinhard Wolf, Bezirksschulinspektor

Was sagt das Gesetz? Das Schulsprengelgesetz ist hier unmissverständlich: hat eine Schule im Sprengel das gleiche Angebot, ist diese Schule zu besuchen.
Was bedeutet ein Besuch einer sprengelfremden Schule für die Gemeiden? Das ist eine Geldfrage. Sie bezahlen einerseits für die Schulerhaltung der Schule im Sprengel und zusätzlich bis zu 2.400 Euro im Jahr für die sprengelfremde Schule.
Was können Eltern tun bei einem negativen Bescheid? Die Bezirkshauptmannschaft bearbeitet die Einsprüche gegen Bescheide. Das ist die letzte Instanz.

Ausnahmen im Schulsprengel-Gesetz:

Persönliche Verhältnisse: Geschwister, Arbeitsplatz der Eltern, etc.
Individuelle Bildungsziele: Sprengelschule bietet Fachbereich nicht an
Örtliche Verkehrsverhältnisse
Organisationsform der Pflichtschule: Keine Klassenteilung nötig durch sprengelfremde Schüler

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