Neue Vorgaben
Darauf gilt es bei Wohnkrediten seit 1. August zu achten
Seit 1. August gibt es bei der Kreditnahme für den Immobilienkauf neue Vorgaben. Wir haben den Überblick, worauf künftige Hausbesitzerinnen und -besitzer zu achten haben.
STEIERMARK. Einiges ist neu seit Anfang August bei der Inanspruchnahme von Immobilienkrediten. Immobilienkäufer müssen künftig 20 Prozent des Kaufpreises inklusive Nebenkosten an Eigenkapital einbringen muss. Der konkrete Passus legt die „Beleihungsquote“ bei maximal 90 Prozent fest. Im Klartext: Die Höhe des Kredits darf maximal 90 Prozent des errechneten Marktwertes der Immobilie betragen – zuzüglich Nebenkosten (Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag, Anwalt, Notariat, Makler). Die Kreditlaufzeit wurde unterdessen mit maximal 35 Jahren festgelegt. Die Rückzahlung soll nicht mehr als 40 Prozent des Netto-Haushaltseinkommens betragen.
Ausnahmen und Regeln
Ausgenommen von der Regelung sind bestehende Immobilienkredite, die zu den ursprünglichen Bedingungen weiterlaufen. Werden sie geändert, fallen die neuen Bestimmungen nur bezüglich des allfälligen Differenzbetrages zwischen „altem“ und „neuem“ Finanzierungsvolumen ins Gewicht. Auch für Sanierungen und Renovierungen gelten Ausnahmen. So fallen Immobilienfinanzierungen unter 50.000 Euro nicht unter die neuen Vorgaben. Mit dieser „Geringfügigkeitsgrenze“ soll die Durchführung von Renovierungen, Sanierungen oder der Umstieg auf erneuerbare Energieträger erleichtert werden.
Kredit oder Hypothek?
Bei der Finanzierung von Immobilien kann die Frage Kredit oder Hypothek auftauchen, wobei der Unterschied mitunter nicht ganz klar sein kann. Einer Hypothek ist eine bankmäßige Sicherstellung der Finanzierungssumme auf der Liegenschaft des Eigentümers, sprich die gekaufte Immobilie wird als Pfand für die Rückzahlung des Geldbetrages genommen. Ein Kredit beschreibt das „Ausleihen“ eines Geldbetrages bei einer Bank oder einer Privatperson. Wohnbaukredite können mit oder ohne Hypothek aufgenommen werden. Sind genügend Eigenmittel vorhanden, kann eventuell darauf verzichtet werden. Sollte die Hypothek nicht zurückgezahlt werden können, fällt die Immobilie an die Bank und wird in den meisten Fällen versteigert.
Unterschieden wird weiters zwischen Fest- und Höchstbetragshypothek. Erstere ist gängiger und entspricht einem zuvor festgelegtem Betrag, während bei der Höchstbetragshypothek sich die mögliche Kreditnahme am Wert der als Sicherheit angegebenen Immobilie orientiert. Letztere ist auch nach Rückzahlung wieder ausnutzbar und ist weder zweck- noch personengebunden. Ein Nachteil einer Hypothek ist jedoch, dass bei dieser eine gesetzliche Eintragungsgebühr anfällt. So müssen Schuldner sowie der offene Betrag im Grundbuch eingetragen werden. Nach der Tilgung kann sie auf Antrag an das zuständige Bezirksgericht gelöscht werden.
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