Gangsta-Rap und Kunstfreiheit
Wenn das Gesetz sexistische Texte schützt

Gewalt, Sexismus, Drogen: Gangsta-Rap lebt mitunter von frauenverachtenden Texten. | Foto: Unsplash/Bianca Berg
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  • Gewalt, Sexismus, Drogen: Gangsta-Rap lebt mitunter von frauenverachtenden Texten.
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Mit dem Verhältnis von Gangsta-Rap und Kunstfreiheit hat sich die Grazer Juristin und Musikologin Antonia Bruneder auseinandergesetzt. Eine Diskussionsrunde am 11. März an der Uni Graz bringt verschiedene Akteurinnen und Akteure gemeinsam aufs Podium.

GRAZ. Gewalt, Drogen und Sexismus sind die "Grundzutaten" für Gangsta-Rap – einem Musikgenre, das ein junges und großes Publikum fasziniert. Wenn rund um den internationalen Frauentag am 8. März gegen die Diskriminierung von Frauen protestiert wird, erscheint es daher auch aufschlussreich, die teils frauenverachtenden und gewaltverherrlichenden Texte, die jenes beliebte Genre definieren, genauer unter die Lupe zu nehmen.

"Als Frau ist für mich der hohe Grad an Sexismus in der Sprache abstoßend, aber als Juristin muss man das differenziert betrachten", so die Grazerin Antonia Bruneder. Die Rechtswissenschafterin und Musikologin hat sich in ihrer Doktorarbeit aus einer juristischen Perspektive mit dem Thema Gangsta-Rap und Kunstfreiheit auseinandergesetzt. "Liest man diese grauslichen Texte, erscheint das eigentlich überhaupt nicht tolerierbar. Aber durch den Aspekt, dass es mit Musik hinterlegt wird, ist vieles rechtlich geschützt", deutet sie auf die Freiheit der Kunst hin, die in Österreich seit den 1980er Jahren als Grundrecht in der Verfassung verankert ist.

Antonia Bruneder hat sich in ihrer Doktorarbeit mit dem Thema Gangsta-Rap und Kunstfreiheit beschäftigt. | Foto: Universität Graz/Radlinger
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Eher ein moralisches als ein rechtliches Problem

Die stark frauenverachtenden Textzeilen im Gangsta-Rap seien grundsätzlich eher ein moralisches als ein rechtliches Problem. Aber: "Als Juristin werden für mich solche Inhalte von Relevanz, die außerhalb des künstlerischen Kontextes auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten, wie etwa die Beschreibung oder Androhung einer Vergewaltigung." Vor Gericht muss dann im Einzelfall eine Berücksichtigung des Grundrechts auf Kunstfreiheit erfolgen.

"Ich finde es sehr herausfordernd, hier als Richterin oder Richter ohne musikwissenschaftliche Ausbildung eine Entscheidung treffen zu müssen", sagt Bruneder und spricht sich für einen interdisziplinären Austausch aus. Am 11. März findet daher an der Uni Graz eine Podiumsdiskussion zum Thema Gangsta-Rap und Kunstfreiheit mit dem Grazer Rapper Al Pone, Musiker Peter Jeidler aka P.TAH, Rainer Springenschmid von Radio FM4, Theresa Zuegg von den Frauenhäusern Steiermark und Bruneder statt.

Podiumsdiskussion
Gangsta-Rap und Kunstfreiheit

  • 11. März, 18 Uhr
  • RESOWI, Universitätsstraße 15
  • Teilnahme gratis, Anmeldung: anmeldung_oeffre@uni-graz.at

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