Großer Bierdiebstahl
1,7 Mio. Euro Schaden durch Brauunion-Mitarbeiter
Zwischen 2009 und 2017 sollen 24 Angestellte der Brauunion durch Diebstähle von Bier und anderen Getränken rund 1,7 Millionen Euro Schaden verursacht haben. Ab 2. Mai 2022 stehen sie in Graz vor Gericht.
GRAZ. Den insgesamt 24 Angeklagten, allesamt österreichische Staatsangehörige im Alter von 39 bis 64 Jahren, wird zusammengefasst vorgeworfen, im Zeitraum von Jänner 2009 bis November 2017 teils als kriminelle Vereinigung fortlaufend Diebstähle großteils gewerbsmäßig begangen zu haben.
Sie sollen ihrer Arbeitgeberin, der Brauunion Österreich AG, in unterschiedlichen Täter-Konstellationen Bier und andere Getränke in einem Gesamtwert von über 1,7 Millionen Euro mit Bereicherungsvorsatz weggenommen haben. Dabei fassten die Angeklagten spätestens ab dem Jahr 2009 den gemeinsamen Entschluss, die von den Unternehmensverantwortlichen geduldete Praxis, abgeschriebene Ware (Bruchware) für den Eigengebrauch zu entnehmen, schrittweise zu missbrauchen.
Die Angeklagten sollen in teils wechselnder Zusammensetzung über mehrere Monate tatsächlich verkaufsfähige Ware als Bruchware ausgeschrieben haben. Diese wurde dann entweder von den Angeklagten oder von dritten Personen vom Gelände der Brauerei weggebracht und verkauft. Ein Großteil der Angeklagten konnte sich damit über einen längeren Zeitraum ein monatliches Zusatzeinkommen von jedenfalls mehr als 400 Euro verschaffen.
Gegenseitig belastet
Gestohlen wurden vorwiegend alkoholische Getränke, darunter vor allem Kisten und Kartons der Marke Puntigamer Bier, gelegentlich auch alkoholfreie Getränke. Weiters wird den Angeklagten pflichtwidriges Verhalten im Zusammenhang mit ihrer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht vorgeworfen.
So sollen sie im besagten Zeitraum die auf das aus dem Steuerlager der Brauunion Österreich verbrachte Bier entfallende Biersteuer nicht unverzüglich beim örtlich zuständigen Zollamt Graz schriftlich gemeldet und entrichtet haben. Der Republik Österreich entstand dadurch ein Schaden aus nichtabgeführte Biersteuer in Höhe von rund 600.000 Euro.
Die Angeklagten verantworten sich großteils dahingehend, dass sie nur kleine Mengen Bier, und da nur Bruchware für den Eigengebrauch mitgenommen haben. Sie belasten sich überdies wechselseitig mit unterschiedlich großen Mengen an gestohlenen Bier. Teilweise werden die Vorwürfe auch zur Gänze geleugnet oder auch umfassend zugestanden.
Strafdrohungen:
- Schwerer Diebstahl nach § 128 Abs 3 StGB (Schaden über 300.000 Euro): ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe (betrifft die vier Hauptangeklagten)
- Gewerbsmäßiger Diebstahl nach § 130 Abs 1 StGB: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (betrifft 12 Angeklagte)
- Schwerer Diebstahl nach § 128 Abs 1 StGB (Schaden über 5.000 Euro): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (betrifft fünf Angeklagte)
- Hehlerei nach § 164 Abs 1 StGB: Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen (betrifft zwei Angeklagte)
Die möglichen Strafen nach dem Finanzstrafgesetz bestimmen sich nach den strafbestimmenden Wertbeträgen, diese divergieren je nach Steuerschuld der Angeklagten. Verhandelt wird von 2. bis 4. Mai, von 9 bis 11. Mai, von 16. bis 18. Mai und von 23. bis 25. Mai 2022 – jeweils von 9 bis 15.30 Uhr im Landesgericht für Strafsachen Graz.
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