"Jahrhundertgesetz"
Bund sichert Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung

Betreuung von Menschen auf ihrem letzten Weg: Neues Gesetz sorgt hier zumindest für bessere Bedingungen. | Foto: obencem/PantherMedia
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  • Betreuung von Menschen auf ihrem letzten Weg: Neues Gesetz sorgt hier zumindest für bessere Bedingungen.
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Experten bezeichnen als einen Durchbruch: Das neue Hospiz- und Palliativfondsgesetz des Bundes ermöglicht eine umfassende Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen in Österreich und damit auch in der Steiermark.

Steiermark. Seit rund 30 Jahren ist es Ziel der Hospizvereine, dass Hospiz- und Palliativversorgung für all jene Menschen, die sie brauchen, erreichbar, leistbar und in guter Qualität zur Verfügung steht. Es war ein harter Kampf, der sich aber endlich zu lohnen scheint.

Denn das neue Gesetz sieht nun den flächendeckenden Ausbau und die österreichweit geregelte Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung vor. Betroffen sind davon nicht nur stationäre Hospize, Tageshospize und mobile Palliativteams, sondern auch Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Alten- und Pflegeheime, die mobile Pflege und Betreuung zu Hause und im Krankenhaus. Außerdem garantiert das Gesetz die Aus- und Weiterbildung von haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen.

Der mit dem Gesetz neu geregelte Hospiz- und Palliativfonds wird zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Sozialversicherung gespeist und wird die Grundauslagen für einen Vollausbau bis 2026 schaffen. Auf diese Weise übernehme der Staat Verantwortung dafür, dass allen in Österreich lebenden, schwerkranken Menschen Lebensqualität bis zuletzt und ein Sterben in Würde, Autonomie und weitgehender Schmerzfreiheit zuteil werden kann, sind die Verantwortlichen angetan von der Neuausrichtung.

Zustimmung aller Experten zu Hospizgesetz

Das Gesetz stößt daher auch auf breite Zustimmung. Die ehemalige steirische Landeshauptfrau Waltraud Klasnic, jetzt Präsidentin des Hospiz-Dachverbandes bezeichnet es gar als "Jahrhundertgesetz", von dem Menschen noch in 40 oder 60 Jahren profitieren würden.

„Das Gesetz gibt Schwerkranken und Sterbenden Trost und Hoffnung und vermittelt Menschen, die sich um ihre eigene Zukunft oder die ihrer An- und Zugehörigen sorgen, Sicherheit.
Waltraud Klasnic

Als ein "Jahrhundertgesetz", bezeichnet Alt-Landeshauptfrau Waltraud Klasnic die neue Regelung. | Foto: Jorj Konstantinov
  • Als ein "Jahrhundertgesetz", bezeichnet Alt-Landeshauptfrau Waltraud Klasnic die neue Regelung.
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Ins selbe Horn stößt auch Sabine Janouschek, Chefin des steirischen Hospizvereins. Es sei begrüßenswert, dass der wachsende Bedarf in der Hauskrankenpflege und in Pflegeeinrichtungen berücksichtigt würde. "In diesen Bereichen verbringen immerhin rund 80 Prozent der Menschen ihr Lebensende."
Ein wichtiger Aspekt für den steirischen Hospizverein, der mit 32 Teams und mehr als 800 Ehrenamtlichen seit nunmehr 30 Jahren steiermarkweit Schwerkranke und Menschen am Ende ihres Lebens, ebenso wie deren Angehörige betreut. Mehr Infos unter Hospizverein Steiermark.

"Das Gesetz berücksichtigt den wachsenden Bedarf in der Grundversorgung", ist Sabine Janouschek vom Hospizverein Steiermark zufrieden. | Foto: Hospizverein Steiermark
  • "Das Gesetz berücksichtigt den wachsenden Bedarf in der Grundversorgung", ist Sabine Janouschek vom Hospizverein Steiermark zufrieden.
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Ein Expertengespräch zum Thema Hospiz aus dem Vorjahr:

"Am Ende steht Leben" – Expertengespräch zur Hospizbewegung
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