Erstberatungsstelle
Informationen rund ums Thema Kindesunterhalt
Mit der Erstberatungsstelle für Kindesunterhalt stellt das Amt für Jugend und Familie eine einfache Anlaufstelle zu diesem Thema bereit. Was es sonst für Hintergrundinfos gibt, hat MeinBezirk.at sich angesehen.
GRAZ. In Graz steht beim Thema Kindesunterhalt das Grazer Amt für Jugend und Familie als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, und zwar mit dem Referat Kindesunterhalt unter Leiterin Katharina Landgraf. Hier nimmt sich eine Erstberatungsstelle allgemeinen Fragen an. Das Besondere am Grazer Angebot sind die langen Öffnungszeiten sowie die Möglichkeit, alle Angelegenheiten und Fragen telefonisch sowie persönlich zu besprechen und zu lösen. Damit möchte man etwa Elternteile unter die Arme greifen, die keine Möglichkeit haben, ihr Kind oder ihre Kinder anderweitig betreuen zu lassen.
Die Voraussetzung für den Service des Jugendamts ist, dass das Kindunter 18 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz in Graz hat. "Die telefonische Erreichbarkeit der Erstberatung bis 17 beziehungsweise 15 Uhr – aber natürlich auch das Online-Kontaktformular – ermöglichen den Eltern eine einfachere Kontaktaufnahme. So werden diese zusätzlichen Wege abgenommen", streicht Landgraf die Bedeutung der Anlaufstelle heraus.
Rechtlicher Rahmen
In Österreich sind Eltern nämlich dazu verpflichtet, ihr Kind zu unterstützen. Kindesunterhalt in Form eines Geldbetrags ("Alimente") ist notwendig, wenn ein Elternteil nicht im selben Haushalt lebt, und spielt nicht zuletzt bei Ausbildungs- oder Betreuungskosten eine wesentliche Rolle. Rechtlich hat immer das Kind Anspruch auf Alimente, nicht der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind aufwächst. Dieser besteht, solange das Kind nicht selbsterhaltungsfähig ist. Eine Lehre oder Berufstätigkeit kann den Unterhaltsanspruch verringern oder aufheben. Ändert sich aber das Einkommen, kann der Anspruch auch wieder geltend werden.
Auch Elternteile ohne Kontakt zum Kind sind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Einen Mindestbetrag gibt es in Österreich aber nicht. Alimente werden nach mehreren Faktoren – Einkommen des Elternteils, Alter des Kindes sowie Ausmaß der Betreuung durch den unterhaltspflichtigen Elternteil – berechnet. Das Referat Kindesunterhalt hilft Eltern, eine rechtskräftige Vereinbarung aufzusetzen. Allgemeine Informationen rund ums Thema Kindesunterhalt stehen zudem als mehrsprachiges Video auf der Website www.graz.at/kindesunterhalt zur Verfügung.
Kontakt
Erstberatungsstelle "Kindesunterhalt"
Kaiserfeldgasse 25, 8010 Graz
Öffnungszeiten:
Mo–Do: 7.30 bis 17 Uhr
Fr: 7.30 bis 15 Uhr
Tel.: +43 316/872 3120
Mail: kindesunterhalt@stadt.graz.at
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