Nach Brandkatastrophe im Stern
Prozess gegen Gast endet mit einer Diversion
Der verheerende Brand in der Stern-Bar in der Grazer Innenstadt hat weit über die Landeshauptstadt hinaus für tiefe Betroffenheit gesorgt. Bei der Tragödie hat eine Frau ihr Leben verloren, weitere Gäste wurden teils schwer verletzt. Ein 34-jähriger Besucher des Lokals musste sich am Freitag vor Gericht verantworten: Ihm wurde vorgeworfen, sich im Zuge des Einsatzes der Polizei widersetzt und diese sogar attackiert zu haben. Der Prozess endete mit einer Diversion: Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
GRAZ. Die Silvesterfeier im Grazer Nachtlokal "Stern" in der Sporgasse endete in den frühen Morgenstunden des 1. Jänners wie berichtet in einer Tragödie. Im Zuge des groß angelegten Rettungseinsatzes kam es auch zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Gast und einem Polizisten. Der 34-jährige Gast soll sich dem Beamten widersetzt und ihn attackiert haben. Dafür musste sich der Mann am Freitag vor dem Straflandesgericht verantworten.
Mann half, dann fehlt die Erinnerung
Vor Gericht plädiert der Angeklagte für nicht schuldig. "Er kann nicht verstehen, warum gerade er, der sich bestens verhalten hat, hier sitzt", erklärt dessen Verteidiger. Der 34-Jährige hatte mit Freunden in dem Lokal gefeiert, als plötzlich das Feuer ausbrach. Der Anwalt erläutert, sein Mandant, hätte nicht nur seiner gestürzten Lebensgefährtin wieder auf die Beine geholfen, sondern auch einigen anderen Menschen "und hat ihnen damit vermutlich das Leben gerettet."
Dann versuchte der Mann noch eine Türe einzutreten, um die Flucht zu erleichtern. "Darauf verliert sich die Erinnerung, plötzlich ist er am Boden gelegen", führt der Verteidiger aus. Laut Angaben der Polizisten soll er sich aggressiv verhalten und schließlich einen der Beamten an den Armen gepackt haben, woraufhin ihm dieser einen Faustschlag versetzte.
Angebot der Diversion
Der Richter zeigt sich kulant und bietet dem Mann eine Diversion - Im Falle von Widerstand gegen die Staatsgewalt ungewöhnlich – an: "Ich glaube, dass eine Ausnahmesituation geherrscht hat." Ein Schuldspruch bleibt also aus, der 34-Jährige muss jedoch 5.400 Euro an Bußgeld zahlen. Er nimmt die Strafe an und bleibt damit unbescholten. Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig.
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