Offensive
Mit Strafen und Co. gegen Müllsünder in Graz vorgehen

Ehrenamtliche in Graz aktivieren: Das ist eines der Ziele von Kurt Hohensinner. | Foto: AdobeStock/lovelyday12
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Geringeres Budget birgt Sorge um Spielraum für die Holding Graz. ÖVP befürchtet Qualitätsverlust und fordert eine Sauberkeitsoffensive.

GRAZ. Auf vielen Ebenen wird man mit dem am Donnerstag zu beschließenden Budget der Stadt Graz den Gürtel enger schnallen müssen. Auch in der Holding Graz, denn auch ihr werden finanzielle Mittel fehlen. Demnach sollen allein im Bereich „Stadtraum“ 46 Millionen Euro eingespart werden.

"Bürger orten eine Verschlechterung"

Das lässt bei ÖVP-Chef Kurt Hohensinner alle Alarmglocken läuten. "Konkret versteckt sich hinter diesem Begriff nichts anderes als wesentliche Leistungen für die Grazerinnen und Grazer: Grünraumpflege, Winterdienst und Reinigung." Dies sei das falsche Signal, Sauberkeit sei eine der wichtigsten Säulen einer Stadt. Hohensinner geht noch weiter: „In zahlreichen Gesprächen werde ich in letzter Zeit verstärkt auf das Thema Reinigung und Müll angesprochen. Viele haben das Gefühl, dass sich die Situation in diesem Bereich in den letzten Monaten verschlechtert hat.“ Statt hier den Sparstift anzusetzen, will Hohensinner von der kommunistisch-grünen Stadtkoalition eine „Sauberkeitsoffensive“.

Fünf Sauberkeits-Säulen

Fünf Säulen schweben dem ÖVP-Chef dazu vor. So sollen die im vergangenen Jahr gestarteten Sauberkeitsbudgets für die Bezirke neu aufgelegt werden. Mehr Mistkübel und bessere Entleerungsintervalle stehen ebenfalls auf der Agenda.
Das Ehrenamt soll gestärkt und zur Mithilfe beim Thema Sauberkeit animiert werden: "Vereinzelt gibt es Aktivbürger, die für ihren öffentlichen Grünstreifen, Gehsteig sorgen. Hier gäbe es aber sicher noch viele mehr", so Hohensinnner. Und last, but not least: Der Strafenkatalog soll aktualisiert und auch angewendet werden.

Zur Erinnerung – das ist der aktuelle Strafenkatalog:
20 Euro werden etwa fällig:

  • Erwerb, Besitz, Konsum von Tabak von Jugendlichen unter 18

30 Euro:

  • Konsum von Alkohol auf bestimmten öffentlichen Straßen und Plätzen
  • Übertretung der Grünanlagen-Verordnung (unbefugtes Wegschmeißen)
  • Ablagerung von Müll außerhalb von Müllablagerungsplätzen
  • Füttern von wildlebenden Tauben
  • Rauchen auf Spielplätzen

35 Euro:

  • Belästigen oder Gefährden von Personen durch Tiere durch unzureichende Beaufsichtigung
  • Verunreinigung öffentlicher Verkehrsflächen

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