Einräumung des Baurechts
Stadionverkauf könnte zum EU-Thema werden
Sturm möchte das Stadion über Erwerb des Baurechts "kaufen". Möchte die Stadt ebenfalls diesen Weg gehen, müsste dies vermutlich EU-weit ausgeschrieben werden, den Zuschlag bekäme dann der Höchstbieter, nicht automatisch der SK Sturm.
GRAZ. Die Grazer Stadiondebatte reißt nicht ab. Der SK Sturm hat öffentlich sein Kaufinteresse an der Merkur Arena kundgetan, genauer gesagt möchte man das Baurecht für das Stadion erwerben. Das würde bedeuten, dass der Grund im Besitz der Stadt bleibt, das Stadion aber in den Besitz von Sturm wechselt. Ein direkter Kaufvertrag scheint aber schwierig, denn laut Vergaberecht müsste die Baurechtsvergabe in Brüssel europaweit ausgeschrieben werden. Nach dem "Bestbieterprinzip" bekäme dann das höchste Angebot den Zuschlag – eine Garantie, dass dies jenes des SK Sturm ist, gibt es nicht. So könnte beispielsweise ein sehr finanzstarker Ligakonkurrent zuschlagen und sich eine "Dosenarena" in Graz verwirklichen und damit beide Grazer Clubs quasi "obdachlos" machen.
Erster Stadiongipfel zum Kauf der Merkur Arena
Noch ist dieser Vorstoß aber Zukunftsmusik, am Freitag kommt es zum ersten "Stadiongipfel" bezüglich eines möglichen Verkaufs, bei dem Vertreter von Sturm und Stadt direkt aufeinander treffen, um "Ideen auszutauschen". Auch der mögliche Kaufpreis soll dabei thematisiert werden, dafür bräuchte es zuerst aber ein Gutachten, um einen Mindestkaufpreis festzulegen. Spannend wird auch, wie es mit dem Stadionausbau weitergeht, erst im Juli wurden von der Stadt Umbauarbeiten angekündigt, die bis 2026 abgeschlossen sein sollen. Mehr dazu liest du hier. Vonseiten der Stadt wurden diese Angaben bestätigt, namentlich wollte aber niemand genannt werden, denn: "Es ist erst inhaltlich zu prüfen, ob eine Ausschreibung rechtlich erforderlich wäre, das hängt aber immer stark von den Vertragsmodalitäten ab."
Warum Sturm die Merkur Arena kaufen möchte
Würde Sturm das Stadion von der Stadt kaufen, könnte der Verein erstmals die Einnahmen aus Getränke- und Speisenverkäufen an den Spieltagen selbst einstecken, müsste dafür allerdings auch die Erhaltungskosten tragen. Inwieweit weitere bauliche Veränderungen möglich sein werden, müsste ebenfalls vertraglich geregelt werden, hier gilt der Grundsatz: Alles kann, nichts muss. Die Stadt hat nämlich die Möglichkeit, die Vergabe an eine bestimmte Nutzung oder Verpflichtungen zu koppeln.
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