Kranke STGKK

Missachtung von einfachsten (Verbesserungs)Vorschlägen...
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  • Missachtung von einfachsten (Verbesserungs)Vorschlägen...
  • hochgeladen von Rainer Maichin

Am Abend des gestrigen Sonntags erlaubte ich mir wieder einmal der Geschäftsstelle der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse, Josef-Pongratz-Platz 1, einen Besuch abzustatten.

Vorsätzliche Stromverschwendung
Viele Computer waren eingeschaltet, einige Fotos sind wie immer beigefügt.
Da ich kein Stativ dabei hatte, ist die Qualität diesmal leider nicht so hoch.
Die eingeschalteten Computer wurden übrigens durch die Lichtemissionen der Bildschirme festgestellt.
Die sehr einfache Aktivierung der Stromspar-Funktion bei den Bildschirmen würde dies verhindern ;-)
Sollte eigentlich selbstverständlich sein - im dritten Jahrtausend, oder?
Informationen an die STGKK
Am 8.12.2016 wurde die STGKK  per E-Mail informiert.
Eine Kopie des Schreibens ist ebenfalls beigefügt.

Erstmalig wurde die STGKK übrigens am 16.10.2014 informiert, da am dortigen Spätsommertag auf 25 Grad aufgeheizt wurde...
Verstoß gegen das Bundes-Energieeffizienzgesetz

Wie immer weise ich hier auf die vorsätzliche Missachtung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes hin

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Dieser Beitrag ist als Notwehrmaßnahme eines Aktivbürgers zu sehen, da dessen sehr einfache Vorschläge für eine bewusste Stromverwendung vorsätzlich ignoriert werden.
Österreichweit werden durch den unnötigen Dauerbetrieb bei Computern und deren Monitoren  (bei öffentlichen Einrichtungen außerhalb der Geschäftszeiten) sicherlich viele Millionen kWh Strom pro Jahr vorsätzlich verschwendet.

Redaktionelle Hinweise:
Der Verfasser dieses Beitrages, Rainer Maichin, ist Diplom-Energieeffizienztechniker, und aktuell der EINZIGE in der Ökostadt Graz, der den Mut hat, solche Missstände aufzuzeigen und auf deren Unterlassung zu bestehen.
In den nächsten Wochen wird es dann noch einige solcher "interessanten" Beiträge geben.

Links:
VHS-Kurs
Am 11.11.2017 feiert der VHS-Kurs "Runter mit den Betriebskosten" seine Weltpremiere. Ein Teil ist auch der vernünftigen Stromverwendung und der damit einhergehenden deutlichen Senkung der Stromkosten gewidmet.

Bundes-Energieeffizienzgesetz
Bitte § 12 Abs. 1 beachten

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