Laut Abfallwirtschaftsverband Steiermark
Sonnenwendfeuer heuer am 21. und 26. Juni erlaubt
Weil der 21. Juni 2021 auf einen Montag fällt, darf das Sonnenwendfeuer auch am Samstag darauf, dem 26. Juni entzündet werden.
STEIERMARK/HARTBERG-FÜRSTENFELD. Laut Abfallwirtschaftsverband sind Brauchtumsfeuer unter Einhaltung der Covid-Maßnahmen möglich. So auch das Sonnwendfeuer (21. Juni 2021). Da die Sommersonnenwende allerdings auf einen Montag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am darauffolgenden Samstag, nämlich am 26. Juni 2021 zulässig.
ACHTUNG: Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall). Ein "Zusammensammeln" von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig!
Bitte beachten!
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden. Abfälle sind nach den abfallrechtlichen Bestimmungen über die Sammeleinrichtungen der Gemeinden (Altstoffsammelzentren, Sperrmüllabfuhr) oder über befugte Abfallsammler zu entsorgen!
Das Verbrennen von nicht geeigneten Materialien und das Verbrennen außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage wird nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetz von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 3.630 Euro bestraft!
Weitere Infos zu Brauchtumsfeuer finden Sie hier: www.abfallwirtschaft.steiermark.at
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