Falschmeldungen des Eggenburgers
Ex-Minister Brandstetter angeklagt

- Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter muss sich am 7. August am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage verantworten.
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Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter muss sich am 7. August am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage verantworten. Im ÖVP-Korruptionsausschuss soll er die Unwahrheit gesagt haben. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft.
EGGENBURG. Wolfgang Brandstetter, ehemaliger Justizminister und Verfassungsrichter, steht am 7. August vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen. Die Anklage lautet auf falsche Beweisaussage im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss. Dort hatte Brandstetter im März 2022 erklärt, sein privates Mobiltelefon am 25. Februar 2021 nicht bei sich gehabt zu haben, weshalb er es der Staatsanwaltschaft bei einer Sicherstellung nicht habe aushändigen können. Später stellte sich durch die Auswertung von Gerätedaten heraus, dass das Handy sehr wohl bei ihm und aktiv in Verwendung war.

- Die Staatsanwaltschaft Innsbruck, die in dem Fall ermittelt hatte, geht davon aus, dass Brandstetter die Unwahrheit gesagt hat.
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Die Staatsanwaltschaft Innsbruck, die in dem Fall ermittelt hatte, geht davon aus, dass Brandstetter die Unwahrheit gesagt hat. In seinem Einvernahmeprotokoll räumte er ein, sich geirrt zu haben, und begründete dies mit gesundheitlichen Problemen. Eine von ihm vorgelegte ärztliche Bestätigung spricht von einer „leichten kognitiven Störung“, die zu Erinnerungslücken führen könne. Der zuständige Richter ließ diese Angabe von einem unabhängigen medizinischen Sachverständigen prüfen, der für den Verhandlungstermin geladen ist.
Anklage gegen Ex-Minister
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen Brandstetter auch wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat ermittelt. Er soll den Unternehmer Michael Tojner vor einer geplanten Hausdurchsuchung gewarnt haben, nachdem er davon durch den damaligen Sektionschef Christian Pilnacek erfahren haben soll. Diese Ermittlungen wurden jedoch eingestellt, da sich der Verdacht nicht ausreichend erhärten ließ. Übrig blieb die Anklage wegen falscher Aussage im Untersuchungsausschuss.

- Die Anklage lautet auf falsche Beweisaussage im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss.
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Im Falle einer Verurteilung drohen Brandstetter bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Die Verhandlung ist auf zwei Stunden angesetzt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien wird klären müssen, ob Brandstetter tatsächlich bewusst falsch ausgesagt hat oder ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung glaubhaft gemacht werden kann. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
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