AK Tirol
Neuberechnung des Kinderbetreuungsgeldes beantragen
TIROL.Laut einem Urteil der OGH müssen regelmäßig geleistete Überstunden vor der Meldung der Schwangerschaft bei der Berechnung des Wochengeldes berücksichtigt werden.Die Arbeiterkammer Tirol warnt jedoch ihre Mitglieder: Die Neuberechnung des Kinderbetreuungsgeldes bei Wochengelderhöhung erfolgt nicht automatisch!
Höherer Wochengeldanspruch
Nach dem jüngsten OGH-Urteil können geleistete regelmäßige Überstunden vor der Meldung der Schwangerschaft in der Berechnung berücksichtigt werden.
Wer einen positiven Bescheid auf Anspruch eines erhöhten Wochengeldes hat, dessen einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld wird auch erhöht - allerdings nicht automatisch.
Innerhalb einer 14-Tages-Frist muss ein Antrag zur Neuberechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes bei der Sozialversicherung eingereicht werden. Hält man diese Frist nicht ein, geht der Anspruch auf das erhöhte Geld verloren!
Rückwirkende Neuberechnung
Rückwirkend kann man das Wochengeld zurückbekommen. Der Beginn des Wochengeldbezuges darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss bei der jeweiligen Krankenkasse schriftlich eingebracht werden.
Zudem gilt:
- Eine vom Arbeitgeber korrigierte Arbeits- und Entgeldbestätigung sollte bei der Krankenkasse eingereicht werden.
- Unbedingt die 14-Tages-Frist einhalten und einen gesonderten Antrag auf Neuberechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes einbringen.
Fragen zum Thema Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld beantworten die AK Sozialrechtexperten gerne unter 0800/22 55 22 -1616.
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