Neue Bestimmung
Vollspaltenböden für Schweine bleiben hart umstritten
Seit Jahren ist die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden ein heiß diskutiertes Thema. Durch eine neue Bestimmung, die mit 1. September 2022 in Kraft trat, erhoffen sich die Tierschützerinnen und Tierschützer ein vorzeitiges Aus der Schweinehaltung in besagter Form. Nach einer Anzeige des "Vereins gegen Tierfabriken" steht eine Grundsatzentscheidung an.
STEIERMARK/LEIBNITZ. Die Haltung von Schweinen auf Vollspaltböden spaltet die Vertreterinnen und Vertreter der Landwirte sowie die Tieschützerinnen und Tierschützer bereits seit vielen Jahren. Jetzt könnte ein vom "Verein gegen Tierfabriken" (VGT) angezeigter Betrieb im Bezirk Leibnitz ein Präzedenzfall werden, der letztlich vom Verwaltungsgerichtshof entschieden wird. Pocht dieser auf die Umsetzung der Bestimmung, dann ist der Vollspaltenboden viel früher als 2040 Geschichte.
Statement
Der "Verein gegen Tierfabriken" argumentiert: Da ein Vollspaltenboden überhaupt keinen eigenen Liegebereich bietet, geschweige denn einen physisch angenehmen, müsste diese Haltungsform damit doch ausgeschlossen sein. Nirgends in dieser Verordnung steht, dass ein Vollspaltenboden erlaubt ist. Es steht nur da, wie breit und in welchem Abstand Spalten ausgeführt sein müssen, wenn es sie gibt. Dass sie den gesamten Buchtenboden überdecken, wird nirgends explizit erlaubt aber auch nicht explizit verboten. Doch die neue Bestimmung verbietet den Vollspaltenboden eindeutig implizit.
"Ja, wir haben ein Verbot des Vollspaltenbodens, aber erst ab 2040 und für manche Betriebe sogar erst ab 2053, und der neue Mindeststandard ist noch nicht festgelegt. Dieses Verfahren, wenn es bis zum Verwaltungsgerichtshof geht, könnte hier im Sinne der Schweine frühzeitig Fakten schaffen. Das müsste auch das sogenannte Dänische System oder Vollspaltenboden 2.0 umfassen, das ab 2023 für Neu- und Umbauten vorgeschrieben wird. Diese Haltungsform sollte sich nie in Österreich etablieren!"
Martin Balluch, Obmann des Vereines gegen Tierfabriken
Wenn der Gesetzgeber von physisch angenehmem Liegebereich spricht, dann könne er aus der Sicht des VGT nicht gemeint haben, "dass man keinen eigenen Liegebereich vorsieht, oder dass man die Schweine einfach auf steinharten, scharfkantigen Betonspalten liegen lässt". "Wozu sollte der Gesetzgeber von einem Liegebereich sprechen, auf dem alle Tiere gleichzeitig liegen können, wenn es auch die Option gäbe, nur die gleichförmige Bucht ohne eigenen Liegebereich zu verwenden", fragt sich Martin Balluch.
Darüber haben wir im Frühjahr berichtet:
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