Verkehrssicherheit
E-Scooter in Leoben – Fluch oder Segen? (+Video)

E-Scooter sind vor allem im Stadtgebiet eine gute Möglichkeit, um schnell von A nach B zu gelangen, doch im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten.  | Foto: Konrad
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  • E-Scooter sind vor allem im Stadtgebiet eine gute Möglichkeit, um schnell von A nach B zu gelangen, doch im Straßenverkehr ist Vorsicht geboten.
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Während Elektroroller im Leobener Stadtgebiet ein schnelles und unkompliziertes Vorankommen ermöglichen, birgt die Fahrt mit dem E-Scooter für den Nutzer sowie andere Verkehrsteilnehmer aber auch Gefahren. 

LEOBEN. Seit Mai dieses Jahres gibt es in Leoben ein Angebot an elektrischen Scootern, kurz E-Scooter genannt, mit denen Wege innerhalb des Stadtgebietes schnell und umweltschonend zurückgelegt werden können. Insgesamt 40 Stück stehen den Bewohnern, aber auch Touristen und Pendlern seither zur Verfügung.

Es gilt die StVO

Während die E-Scooter neue Freiheiten bieten, birgt das Fahren jedoch auch gewisse Risiken im Straßenverkehr. Wie der Leobener Stadt- und Bezirkspolizeikommandant Oberst Karl Holzer erklärt, "gilt für Fahrer eines E-Scooters die Straßenverkehrsordnung (StVO) und somit die selben Regeln wie für Radfahrer", doch das scheine nicht allen bewusst zu sein. Während es in Leoben glücklicherweise noch zu keinen Unfällen gekommen ist, gibt es laut Karl Holzer immer wieder Beschwerden in Zusammenhang mit den Elektrorollern.

Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer

Unsicherheit herrsche dem Stadt- und Bezirkspolizeikommandant zufolge vor allem bei der Frage, wo der Roller benutzt werden darf. So komme es immer wieder vor, dass E-Scooter-Fahrer mitten auf der Straße unterwegs sind, obwohl sie entweder am Rand fahren oder – sofern vorhanden – den Radweg benutzen müssen. Auch Gehsteige werden verbotenerweise immer wieder als Fahrbahn benützt. Bei einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h stellen die Roller laut Holzer besonders auf schmalen Gehsteigen eine Gefahr für Fußgänger dar – sowohl fahrend als auch in parkendem Zustand. Offiziell dürfen Scooter nur auf Gehsteigen abgestellt werden, die breiter sind als 2,5 Meter, auf schmäleren ist es untersagt.
Der Stadt- und Bezirkspolizeikommandant bestätigt Beobachtungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV), wonach viele Scooter-Fahrer auf das verpflichtende Handzeichen vor einem Fahrtrichtungswechsel vergessen. Auch einzelne Fälle von alkoholisierten E-Scooter-Fahrern wurden in Leoben gemeldet. Manch ein Nutzer scheine zu vergessen, dass "laut StVO ein Alkohollimit von 0,8 Promille gilt", erklärt Karl Holzer die Rechtslage.

Meinungen gehen auseinander

Ein Lokalaugenschein im Leobener Stadtzentrum zeigt auseinandergehende Meinungen. Während bei einigen die Freude über das neue Fortbewegungsmittel sowie das Gefühl der Sicherheit überwiegen, sind sich andere der Gefahren im Straßenverkehr bewusst. "Man muss da als Scooter-Fahrer schon auch sehr gut aufpassen", meint etwa Martin. In punkto Handzeichen stellt der junge Mann fest, dass es während dem Fahren oftmals schwierig sei, eine Hand vom Lenker zu nehmen. Auch Stefan berichtet von einer gefährlichen Situation, in der sein Handzeichen schlicht übersehen wurde.

Für mehr Sicherheit

Um ein sicheres und konfliktfreies Fahren mit dem Elektroroller zu garantieren, ist ein vorausschauendes und rücksichtsvolles Verhalten aller Verkehrsteilnehmer essentiell. Zudem können bewusstseinsbildende Maßnahmen bei E-Scooter-Fahrern laut KfV zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führen.

Dazu gibt es einen Kommentar von Sarah Konrad!

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