Baumax-Halle
FPÖ setzt weitere Schritte gegen das Leobener Asylquartier

FPÖ-Bezirksparteiobmann LAbg. Marco Triller, FPÖ-Landesparteiobmann KO Mario Kunasek und stv. FPÖ-Stadtparteiobmann GR Gerd Krusche bei der Pressekonferenz. | Foto: FPÖ Steiermark/Wilfling
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Die steirischen Freiheitlichen forcieren verstärkt die Schließung von „Asylmassenunterkünften“. Nun wollen sie mit juristischen Mitteln gegen das Leobener Asylquartier in der ehemaligen Baumax-Halle in Lerchenfeld vorgehen.

LEOBEN/STEIRMARK. Im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag, 18. November, präsentierten FPÖ-Landesparteiobmann Mario Kunasek, der Leobener FPÖ-Bezirksparteiobmann LAbg. Marco Triller und der stellvertretende Leobener FPÖ-Stadtparteiobmann Bundesrat a.D. und Gemeinderat Gerd Krusche neue Schritte der steirischen Freiheitlichen gegen die Massenunterbringung von Asylwerbern wie etwa in der ehemaligen Baumax-Halle in Leoben.

„Situation hat sich verschlimmert“

Laut Kunasek steuere die Steiermark auf Zustände wie in der Asylkrise im Jahr 2015 zu. Er präsentierte im Rahmen der Pressekonferenz die Asylstatistik von Jänner bis Anfang November dieses Jahres, um die dramatische Situation für Österreich darzustellen. So gab es bis 6. November 2022 insgesamt rund 95.200 Asylanträge in Österreich während es im Jahr 2015 ingesamt 88.340 Anträge waren. Hochgerechnet kommen in der Kalenderwoche 44 des heurigen Jahres 452 Asylanträge auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner in Österreich. In Deutschland waren es im Vergleich nur 67 Asylanträge.

Die steirischen Freiheitlichen setzen sich für eine Schließung des Leobener Asylquartiers ein. | Foto: RegionalMedien Steiermark
  • Die steirischen Freiheitlichen setzen sich für eine Schließung des Leobener Asylquartiers ein.
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„Die Zahlen der Asylkrise von vor sieben Jahren sind längst überschritten. Die Situation des Jahres 2015 hat sich nicht wiederholt, sondern sie hat sich noch verschlimmert“, schildert Kunasek und fügt hinzu: „Noch viel schlimmer ist, dass die politischen Verantwortungsträger aus der Asylkrise von 2015 absolut nichts gelernt haben. An einer nachhaltigen Lösung scheint man nicht interessiert zu sein. Es braucht endlich effiziente und nachhaltige Maßnahmen, um illegale Migration zu bekämpfen."

„Wir werden nicht nur auf politischer, sondern auch auf juristischer Ebene alles versuchen, um die Steirer zu schützen und Großunterkünfte wie in Leoben zu bekämpfen.“
FPÖ-Landesparteiobmann Mario Kunasek

Rechtswidrige Nutzung der Baumax-Halle

Krusche erläutert bei der Pressekonferenz ein an den Leobener SPÖ-Bürgermeister Kurt Wallner übermitteltes Schreiben, das die mögliche Rechtswidrigkeit der Nutzung der ehemaligen Baumax-Halle als Asylgroßunterkunft juristisch behandelt. Diese Halle wurde nach der Asylwelle 2015 bekanntlich unter Zugrundelegung des Bundesverfassungsgesetzes über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, das Durchgriffsrecht, durch Nutzungsbescheid zu einer Asylunterkunft. Nachdem dieser Bedarf in den Jahren darauf nicht mehr gegeben war, wurden die Räumlichkeiten während der Corona-Pandemie als Impf- und Testzentrum genutzt, dieser Mietvertrag wurde im September 2021 gekündigt.

Gerd Krusche (re.) sieht rechtliche Widrigkeiten in der Nutzung der ehemaligen Baumax-Halle als Asylquartier. | Foto: FPÖ Steiermark/Wilfling
  • Gerd Krusche (re.) sieht rechtliche Widrigkeiten in der Nutzung der ehemaligen Baumax-Halle als Asylquartier.
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Im November 2021 wurde die Baumax-Halle erneut als Asylunterkunft reaktiviert – und das, laut den Freiheitlichen, offenbar rechtswidrig: „Im Jahr 2015 war die Unterbringung von Asylwerbern in der Baumax-Halle in Leoben nur deshalb möglich, da es das Durchgriffsrecht des Bundes gab. Dieses Bundesverfassungsgesetz trat jedoch mit Ablauf des Jahres 2018 außer Kraft, weswegen die derzeitige Nutzung als Asylquartier den bisherigen juristischen Erkenntnissen nach unzulässig ist, da die Halle laut Flächenwidmungsplan nur als Einkaufszentrum genutzt werden darf“, erörtert Krusche und fährt fort: „Wir haben diesen Umstand von einem namhaften Leobener Rechtsanwalt prüfen lassen, der die Rechtswidrigkeit der Nutzung der Baumax-Halle als Asylmassenquartier belegen konnte. Aufgrund dieser Erkenntnis haben wir heute ein Schreiben an Bürgermeister Wallner gerichtet, sofort alle entsprechenden Bescheide die Nutzung dieser Halle betreffend offenzulegen."

„Wir Freiheitliche gehen davon aus, dass die Nutzung des Gebäudes als Asylunterkunft nach derzeitiger Gesetzeslage nicht rechtens ist und fordern Bürgermeister Wallner auf, sofort die Räumung der Halle wegen Rechtswidrigkeit zu prüfen.“
Stellvertretender FPÖ-Stadtparteiobmann und Gemeindrat Gerd Krusche

Leobener Bevölkerung sei verunsichert

Die Leobener Bevölkerung sei laut Triller aufgrund der Vielzahl an dort untergebrachten Asylwerbern verunsichert: „Die gesellschaftlichen und sozialen Spannungen nehmen stetig zu. Es kann nicht sein, dass sich die Leobener Bevölkerung in ihrer Heimat vor gewalttätigen Asylwerbern fürchten muss. Bürgermeister Wallner hat die sofortige Räumung der Halle zu verfügen und auch auf Landes- und Bundesebene müssen endlich Maßnahmen zur Deattraktivierung Österreichs als Zielland für Asylwerber gesetzt werden“, fordert Triller.

„Um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleisten zu können, fordern wir eine temporäre Aussetzung des Asylrechts sowie konsequente Zurückweisungen an der Grenze. Zudem muss der Schleppermafia endlich der Kampf angesagt werden. Wenn man all diese Maßnahmen umsetzt, dann sind auch keine Großquartiere oder dutzende neue Landesquartiere nötig – das Boot ist übervoll!“
FPÖ-Bezirksparteiobmann LAbg. Marco Triller

Stellungnahme des Leobener Bürgermeisters

Kurz nach der Pressekonferenz der steirischen Freiheitlichen kam Bürgermeister Kurt Wallner der Forderung einer Stellungnahme zur rechtlichen Situation rund um die Nutzung der ehemaligen Baumax-Halle als Asylquartier nach. In der Aussendung wird festgehalten, dass die „Unterbringungseinrichtung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Leoben durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) betrieben wird. Gemäß § 2 BBU-Errichtungsgesetz sei unter anderem Aufgabe der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen die Durchführung der Versorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde. Letztere können Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen sein. Gemäß § 3 Ziffer 9 Steiermärkisches Baugesetz sei unter anderem die Nutzung von baulichen Anlagen zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen aus humanitären Gründen, wenn die Unterbringung staatlich organisiert ist, vom Anwendungsbereich des Steiermärkischen Baugesetzes ausgenommen.

„Da es sich bei der ehemaligen Baumax-Halle um eine staatlich organisierte Unterbringungsmöglichkeit von entsprechenden hilfs- und schutzbedürftige Personen handelt, besteht insoweit auch keine baubehördliche Kompetenz der Gemeinde.“
Bürgermeister Kurt Wallner

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