E-Scooter & Co
Das musst du bei der Nutzung von Trendsportgeräten beachten

Trendsportgeräte wie E-Scooter, E-Skateboards oder Tretroller erfreuen sich steigender Beliebtheit. Für die Benützung im Straßenverkehr gelten jedoch unterschiedliche Regelungen.  | Foto: ÖAMTC
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  • Trendsportgeräte wie E-Scooter, E-Skateboards oder Tretroller erfreuen sich steigender Beliebtheit. Für die Benützung im Straßenverkehr gelten jedoch unterschiedliche Regelungen.
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Für viele Steirerinnen und Steirer sind Trendsportgeräte wie E-Scooter, Tretroller und Skateboards bereits zum alltäglichen Fortbewegungsmittel geworden. Bei der Benützung im öffentlichen Raum kommt es infolge mangender Kenntnis der Rechtslage jedoch immer wieder zu Konflikten. Die Rechtsberatung des ÖAMTC-Mobilitätsclubs klärt über gängige Irrtümer auf. 

STEIERMARK. Sie verfügen über einen hohen Spaßfaktor und eröffnen unterschiedlichen Altersgruppen neue Formen der Mobilität: Trendsportgeräte wie E-Scooter, Skateboards und Tretroller erfreuen sich nach wie vor zunehmender Beliebtheit. 

Bei der Benützung im öffentlichen Raum kommt es aufgrund mangelnder Kenntnis der Rechtslage immer wieder zu Konflikten und nicht selten sogar zu Strafen durch die Exekutive.

ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried klärt über weit verbreitete Irrtümer bei der Benützung von Trendsportgeräten im Straßenverkehr auf.  | Foto: ÖAMTC
  • ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried klärt über weit verbreitete Irrtümer bei der Benützung von Trendsportgeräten im Straßenverkehr auf.
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"Wir stellen bei der Beratung unserer Mitglieder immer wieder fest, dass bei der Nutzung von Trendsportgeräten im öffentlichen Raum nach wie vor zum Teil Irrglaube und falsche Annahmen existieren", verweist ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried auf wichtige Regelungen, die man bei der Benützung von E-Scootern & Co im öffentlichen Raum unbedingt beachten sollte: 

  • Darf ich mit meinem E-Scooter auf dem Gehsteig fahren?
    "Mit einem klassischen Elektro-Tretroller darf man ausschließlich dort fahren, wo auch das Radfahren erlaubt ist“, informiert ÖAMTC-Jurist Authried. Das heißt, wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, darf die Fahrbahn bzw. Radwege, Radfahrstreifen sowie Geh- und Radwege benützen. Ist bei Letzterem eine Trennung mit Sperrlinie vorhanden, darf nur der für Radfahrer:innen bestimmte und gekennzeichnete Teil benützt werden. Verboten ist die Verwendung auf Gehsteigen und Gehwegen. „Sind Radwege bzw. Geh- und Radwege vorhanden, muss man diese in der Regel auch benützen. Es sei denn, diese Pflicht ist ausnahmsweise aufgehoben worden. Erkennbar ist das anhand des Verkehrszeichens“, erläutert Nikolaus Authried vom ÖAMTC.
    Aufgepasst: Für Tretroller ohne elektrischen Antrieb, sprich normale Scooter, gelten jedoch andere Vorschriften – mit diesen muss man dort fahren, wo das Zu-Fuß-Gehen erlaubt ist, also z. B. am Gehsteig oder Gehweg - unter Rücksichtnahme auf die Fußgängerinnen und Fußgänger.

  • Darf man mit dem E-Scooter auch zu zweit unterwegs sein?
    „Egal ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener – es darf sich immer nur eine Person auf einem E-Scooter befinden und im öffentlichen Raum damit fortbewegen“, so der Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung. „Wir bekommen immer wieder Anfragen von Mitgliedern, die aus diesem Grund sogar gestraft worden sind.“

  • Darf ein Kind auf der Fahrbahn fahren, wenn die Eltern dabei sind? 
    Kleintretroller ohne Antrieb auf der Fahrbahn zu nutzen ist verboten. „Besonders im ländlichen Gebiet und in Gemeinden mit wenig Verkehr kommt es öfters vor, dass Kinder im Beisein ihrer Eltern auf der Fahrbahn unterwegs sind“, weiß ÖAMTC-Jurist Authried. Mittels Muskelkraft betriebene Scooter und Tretroller dürfen jedoch abseits von Gehsteigen und Gehwegen nur in Wohn- und Spielstraßen – in Letzteren nur dann, wenn sie keine oder nur eine geringe Neigung aufweisen – verwendet werden. Wichtiger Hinweis: Auch wenn ein Kind prinzipiell alt genug ist, um allein oder ohne Aufsicht mit dem Scooter zu fahren, haben Eltern weiterhin die Pflicht zur Obsorge. Deshalb sollten Kinder gut über geltende Regeln und mögliche Gefahren aufgeklärt werden. 

  • Dürfen schnelle Elektro-Skateboards wie Skateboards verwendet werden?
    Wie man in der ÖAMTC-Rechtsberatung weiß, erfreuen sich auch elektrisch betriebene Skate- und Longboards großer Beliebtheit: Vor allem solche, mit denen Geschwindigkeiten von 30 km/h und höher erreicht werden können und deren Leistung 1000 Watt und mehr beträgt. „Eine eindeutige rechtliche Regelung gibt es für diese E-Skateboards und -Longboards nicht. Aufgrund der bestehenden Vorschriften für Spielzeug und Kleinfahrzeuge wird man jedoch zu dem Schluss kommen müssen, dass das Fahren mit derartigen Geräten in Österreich nur auf Flächen ohne öffentlichen Verkehr erlaubt ist – also dort, wo die Straßenverkehrsordnung nicht gilt”, so Nikolaus Authried vom ÖAMTC.

Über weitere Details informiert Nikolaus Authried im ÖAMTC-Video "Alles was Recht ist: Die Regeln für E-Scooter": 

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