Osterfeuer 2023
Das sind die aktuellen Regelungen für die Steiermark
Brauchtumsfeuer gehören für viele Steirerinnen und Steirer zu den wichtigsten Traditionen rund um das Osterfest. Auch wenn es zu Beginn des Jahres noch ganz anders aussah - die bisherige Verordnung für Osterfeuer bleibt bis auf Weiteres gültig.
STEIERMARK. Im Jänner dieses Jahres ging das Land Steiermark mit einer Verordnung in Begutachtung, die neue Regeln für Osterfeuer geltend machen sollte. Diese sollte festlegen, dass Brauchtumsfeuer öffentlichen Charakter haben müssen - und daher allgemein zugänglich sein müssten (siehe: Land Steiermark beschließt neue Regeln für Osterfeuer).
Außerdem wollte man damit eine Meldeverpflichtung spätestens vier Werktage vor der Veranstaltung für die Brauchtumsfeuer an die jeweilige Gemeinde einführen sowie eine Kontrollverpflichtung des Materials.
Keine Neuregelung in der Steiermark
Der Begutachtungsprozess für die neue Novelle der Brauchtumsfeuerverordnung wurde kürzlich abgeschlossen. Jedoch wurden rechtliche Fragen aufgeworfen, die eine tiefergehende Prüfung notwendig machen. Somit bleibt die bisher gültige Verordnung für Osterfeuer - und übrigens auch Sonnwendfeuer oder Feuer im Rahmen regionaler Bräuche - bis auf weiteres aufrecht. Zu Ostern 2023 bleibt also alles beim Alten.
Einschränkungen und Verbote
Hier noch einmal zur Auffrischung - das sind die geltenden Osterfeuer-Regeln. In der Stadt Graz herrscht ein generelles Verbot. In den Gemeinden, die sich in einem Luftreinhaltegebiet befinden, ist nur ein Feuer pro Gemeinde möglich, das durch die Gemeinde selbst veranstaltet werden muss. Zu diesen Gemeinden zählen zum Beispiel Feldkirchen bei Graz, Gabersdorf, Gössendorf, Gralla, Premstätten, Wundschuh und mehr.
In den Gemeinden Fernitz-Mellach, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka und Straß in der Steiermark sind mehrere Feuer möglich, obwohl sie sich in einem Luftreinhaltegebiet befinden. Die Gemeinden Leibnitz, St. Veit in der Südsteiermark und Wildon liegen nur teilweise in einem Luftreinhaltegebiet - für sie gibt es daher eigene Regelungen.
Außerdem dürfen Osterfeuer am Karsamstag nur in der Zeit zwischen 15 und 3 Uhr stattfinden.
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