Erfassung
Flüchtlingsaufnahme: Diese bürokratischen Schritte sind nötig

Fast geschafft! Um dauerhaft in der Steiermark bleiben zu können, müssen sich Schutzsuchende in der Messe Graz registrieren.  | Foto: Kevin Buckert/Unsplash
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Seit Mittwoch können sich Flüchtlinge in einem eigens geschaffenen Ankunftszentrum in der Grazer Messehalle D für einen "Vertriebenen-Ausweis" registrieren. Dieser ermöglicht ihnen offiziell, ein Jahr lang in der Steiermark Hilfe in Anspruch zu nehmen.

STEIERMARK. Mit der Verordnung zum temporären Schutz (der sogenannten Vertriebenen-Verordnung) soll flüchtenden Menschen aus der Ukraine rasch und unbürokratisch geholfen werden. Es wäre allerdings nicht Österreich, wenn die Aufnahme von Flüchtlingen ganz ohne Bürokratie auskäme. Die steirischen Behörden klären deshalb nun auf, wie und wo sich Schutzsuchende in der Steiermark registrieren können und welche Schritte zu gehen sind.

Der Hintergrund: Seit Samstag haben Flüchtlinge in der Steiermark die Möglichkeit, sich im Rahmen der Vertriebenen-Verordnung erfassen zu lassen. Das ermöglicht den Schutzberechtigten in der Folge für ein Jahr die Inanspruchnahme von diversen Hilfeleistungen. Für die Steiermark übernimmt diese Aufgabe die Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) der LPD Steiermark.

Der Weg zum Ausweis

Auch wenn laut offiziellen Angaben in etwa 80 Prozent der in Österreich ankommenden Menschen in andere Länder weiterreisen, so erfasste die Fremdenpolizei in den ersten Tagen bundesweit bereits etwa 4.700 Personen (Stand 16.03.) im Rahmen der Verordnung. Dabei wird die Identität der Personen überprüft sowie eine erkennungsdienstliche Behandlung (Lichtbild, Fingerabdrücke) veranlasst. Dieser Vorgang nimmt in etwa zehn Minuten pro Person in Anspruch.

Eine Beamtin bei der Erfassung der persönlichen Daten einer Schutzsuchenden. | Foto: LPD Stmk/Hellinger
  • Eine Beamtin bei der Erfassung der persönlichen Daten einer Schutzsuchenden.
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Die erfassten Datensätze werden in weiterer Folge digital an das für das Verfahren zuständige Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur Weiterverarbeitung übermittelt. Die Ausstellung des sogenannten „Ausweises für Vertriebe“ erfolgt dann in einem nächsten Schritt von der Staatsdruckerei. Der Ausweis gilt als Nachweis für sämtliche Unterstützungsleistungen. Zudem sorgen die für Flüchtlingsbetreuung zuständige Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) sowie die dafür vorgesehen Stellen des Landes Steiermark für die Zuweisung von Quartieren und die Organisation von Transporten.

Seit Mittwoch ist die zentrale Erfassungsstelle im Ankunftszentrum der Messe Graz in Betrieb. Realisiert wurde diese durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesstellen sowie Einsatzorganisationen und NGOs. Bei der weiteren vom Bund geführten Stelle in der Steiermark (BBU Verteilerquartier Graz) handelt es sich derzeit um keine direkte Anlaufstelle für die Ersterfassung. Ein Besuch zur Registrierung wäre dort vergeblich.

Mobile Erfassung in den Regionen geplant

Zusätzlich zum bereits bestehenden Angebot prüft die Fremdenpolizei aktuell auch die Möglichkeit einer mobilen Erfassung. Dabei wird vor allem an jene Flüchtlinge gedacht, die selbst keine Möglichkeit haben, die Erfassungsstelle aufzusuchen. Doch auch größeren ukrainischen Personengruppen in den Regionen soll dies bei Bedarf entgegenkommen. Derzeit sind mobile Erfassungen im Raum Leoben, Liezen und Ilz im Gespräch. Doch ob ein solcher Bedarf überhaupt besteht bzw. bis wann der Betrieb starten kann, ist noch offen.

Die Anlaufstellen im Überblick

  • Ankunftszentrum des Landes (8010 Graz, Jakominigürtel 20)

Dabei handelt es sich um die zentrale Anlaufstelle für schutzsuchende bzw. neu ankommende Menschen aus der Ukraine ohne Unterkunft. Neben umfassenden Informationen bietet das humanitäre Zentrum auch Verpflegung, eine ärztliche bzw. medizinische Erstversorgung sowie die polizeiliche Erfassung im Rahmen der „Vertriebenen-Verordnung“. Zudem werden Notschlafstellen sowie (Übergangs-)Wohnungen vermittelt.

  • Verteilerquartier der BBU (8055 Graz, Herrgottwiesgasse 292)

Dieses errichtete Container-Dorf mit bis zu 200 Plätzen kann nicht direkt aufgesucht werden. Hier werden lediglich Personen erfasst, die vom zentralen Transportmanagement des Bundes dorthin zugewiesen werden.

  • BFA Außenstelle Graz (8055 Graz, Triester Straße 393)

An dieser Außenstelle werden lediglich Menschen erfasst, die bereits eine Unterkunft haben und schon vor dem 13. März 2022 nach Österreich gekommen sind. Eine Erfassung ist voraussichtlich ab 21. März 2022, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung (059133/657501) möglich.

Weitere Informationen dazu findest du hier.

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