Pyrotechnikgesetz
Polizei mahnt zur Vorsicht mit dem Feuerwerk
Im Rahmen der Initiative "Gemeinsam sicher" geben Exekutive und Wirtschaftskammer Tipps zum richtigen und legalen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
STEIERMARK. Der Jahreswechsel steht bevor und bedeutet für die Einsatzkräfte ein erhöhtes Arbeitspensum. Die steirische Exekutive und die Wirtschaftskammer haben bereits im Vorfeld gemeinsame Sache gemacht und über den Kauf sowie den sicheren Umgang von und mit pyrotechnischen Gegenständen informiert.
Notruf wählen
Die Polizei mahnt zur Vorsicht und warnt ausdrücklich vor Verletzungen im Zusammenhang mit Pyrotechnik. Zudem wird empfohlen, Feuerwerkskörper ausschließlich bei nationalen und gewerblichen Händlern zu kaufen. Im Notfall soll so schnell wie möglich über den Notruf 144 oder 133 Hilfe geholt werden. "Nur so können die Einsatzkräfte so schnell wie möglich für entsprechende Hilfe sorgen", heißt es bei der Landespolizeidirektion.
Verschiedene Kategorien
Generell sind im Pyrotechnikgesetz die unterschiedlichen Feuerwerkskörper in Kategorien eingeteilt. Wunderkerzen, Knallbonbons oder Tischfeuerwerke fallen in Kategorie F1 und dürften ab 12 Jahren verwendet werden. "Doppelschläge" oder "Lechtbatterien" gehören zur Kategorie F2 und sind ab 16 Jahren erlaubt. Alles darüber fällt in die Kategorien F3 und F4 und bedürfen der Volljährigkeit sowie eines Pyrotechnikausweises. Die Polizei weist außerdem darauf hin, dass Feuerwerkskörper ab Kategorie F2 im Ortsgebiet und in der Nähe von Menschenansammlungen verboten sind.
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