Generelles Rauchverbot
Seit 1. November hat es sich ausgeraucht
Ab 1. November gilt das generelle Rauchverbot. Was sagen die Wirte in der Südoststeiermark dazu?
Mit 1. November tritt das generelle Rauchverbot in Kraft. Die WOCHE hat bei Jurist Alois Puntigam, Leiter des Anlagenereferats der Bezirkshauptmannschaft die rechtlichen Aspekte erfragt. Er erklärt, dass das Rauchen mit dem neuen Gesetz – dieses schließt E-Zigaretten und Shishas ein – an allen öffentlichen Orten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht und konsumiert werden, verboten ist. Darunter fallen z.B. auch Versammlungen in Pfarrsälen, Feuerwehrfeste oder schulische Einrichtungen und Freiflächen, wo Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden. Für Hotelbetreiber bleibt eine Ausnahme aufrecht – in der Hotellerie dürfen abgetrennte Raucherrräume eingerichtet werden. Dort dürfen keine Speisen oder Getränke serviert und konsumiert werden – auch ein Kaffeeautomat ist laut Puntigam tabu.
Für den Vollzug der Bestimmungen sind die Bezirkshauptmannschaften bzw. das Magistrat zuständig. Die Strafen für Lokalinhaber betragen bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro. Gäste, die sich dem Gesetz widersetzen müssen mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro, rechnen.
"Das Thema ist abgedroschen"
Die WOCHE hat sich auch bei den Gastronomen umgehört. Ein Traditonsbetrieb in Feldbach ist die Bäckerei und Konditorei Reicht, in deren Café bislang im vorderen kleineren Raum geraucht werden durfte. Inhaber Stephan Uller ist – vor allem wegen der Familienfreundlichkeit – ganz froh über die einheitliche Regelung. Er glaubt nicht, dass Raucher nun auf ihren Kaffee verzichten werden. Für den Winter will man sich im Freibereich, im Vorjahr hat man den Gastgarten erneuert, etwas einfallen lassen, damit es die Raucher gemütlich haben.
"Das Thema ist abgedroschen", so Franz Niederl-Pfeiler. Er ist in Pfeiler's Bürgerstüberl und Hotel im vierten Jahr rauchfrei. Motivation dahinter war ursprünglich die eigene Gesundheit und jene des Teams. "Kein Bedarf" sagt er zur Option eines Raucherraums in der Hotellerie.
"Bevormundung der Österreicher"
Als Existenzgefährdung sieht Heinz Wohlkinger vom Gasthof Steintalhof Wohlkinger in Tieschen die neue Regelung. "Ich habe schon viele rausgeschmissen, aber noch keinen reingeschmissen", betont der Wirt und Freibad-Pächter, dass er noch niemand gezwungen hat, seine Gaststätte, die bislang gerne von Rauchern besucht worden ist, zu betreten.
Alexander Breineder von Erikas Gasthaus in Mureck sieht das Rauchverbot als "Bevormundung der Österreicher" und glaubt an ein weiteres Wirtshaussterben.
Das Gesetz im Überblick:
Rauchen ist ab 1. November 2019 an allen öffentlichen Orten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht und konsumiert werden, verboten.
Für den Gesetzesvollzug zeichnen die Bezirkshauptmannschaften bzw. das Magistrat verantwortlich.
Strafen: bis zu 2.000 Euro für Lokalbesitzer, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro; bis zu 100 bzw. 1.000 Euro im Wiederholungsfall für Gäste
Weitere Informationen bzw. einen Überblick der WKO finden Sie hier!
2 Fragen an Franz Niederl-Pfeiler (Pfeiler's Bürgerstüberl und Hotel)
Ihr seid im vierten Jahr rauchfrei – welche Erfahrungen habt ihr damals in der Umstellungsphase gemacht?
Die Raucher unter unseren Gästen haben uns damals unterstützt – es ist uns keiner ausgeblieben. Wir kommen den Rauchern natürlich auch entgegen – etwa mit Infrarotheizstrahlern im Außenbereich.
Es ist vor allem auch für die Gesundheit der Mitarbeiter ein sehr wichtiger Schritt gewesen. Wir müssen das in der Branche auch als Chance sehen, dass junge Menschen wieder lieber in der Gastronomie arbeiten – wir leichter Lehrlinge finden.
Was sagen Sie zur neuen Regelung?
Es ist endlich Klarheit da. Es ist schade, dass in der Vergangenheit so viel herumgedoktert wurde. Wir mussten deshalb alle sehr viel Geld in die Hand nehmen.
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